„Wir brauchen praxisnahe Lösungen für den Bau von Güllebehältern“
Viele Landwirte müssen Güllegruben bauen. Doch dem stehen neue Auflagen zur Leckageerkennung im Wege. Walter Nussel, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, kritisiert die Regelung scharf und fordert Nachbesserungen.
Seitdem die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) in Kraft ist, ist es für Landwirte vielerorts fast unmöglich, einen Güllebehälter genehmigt zu bekommen. Warum?
Nussel: Im August 2018 wurde die Technische Regel wassergefährdende Stoffe 792 (TRwS 792) veröffentlicht, die wegen der AwSV erarbeitet wurde. In dieser TRwS ist ein Beispiel für eine Leckageerkennung skizziert, das unter praktischen Bedingungen in Bayern nicht umsetzbar ist. Anscheinend wollte man ein Rückhaltesystem schaffen. Dieses verursacht aber beim Bau und auch später nur Probleme und bürdet den Landwirten unnötige Zusatzkosten auf.
Zusammen mit der Praxis wurde jetzt eine umsetzbare und vom Umweltministerium anerkannte Alternative entwickelt. Diese ist auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliches Bauen (www.alb-bayern.de ) zu finden.
Mittlerweile gibt es aber eine weitere Hürde, nämlich die Forderung nach einer bauaufsichtlichen Zulassung für alle Bauteile.
Angeblich gibt es bisher nur ein zugelassenes System, nämlich eine Rückhaltefolie eines norddeutschen Herstellers. Anlagenbauer befürchten, dass die Folie zu einem „Aufschwimmen“ des Behälters führen kann.
Nussel: Die Problematik, dass Behälter aufschwimmen und zu Schäden am Bauwerk und an der Umwelt führen können, liegt an dem bereits genannten Ausführungsbeispiel in der TRwS 792. Die in Bayern v. a. aus Landschaftsschutzgründen üblichen Tiefbehälter sind für ein Aufschwimmen besonders anfällig, wenn sie in eine Folie eingebettet sind. Es wurde uns schon von konkreten Schäden berichtet.
Warum wurden noch keine weiteren Systeme zugelassen?
Nussel: Nach Veröffentlichung der TRwS 792 ist die bauaufsichtliche Genehmigung nun der nächste Schritt. Bevor Behälterbauer ein solches Anerkennungsverfahren durchlaufen, sollte aber Klarheit über die Ausführung einer Leckageerkennung herrschen. Wie man sieht, besteht noch Gesprächsbedarf, wie diese praxisnah umzusetzen ist. Üblich und notwendig wären Übergangsfristen. Das vermisse ich hier.
Welche Rolle spielt hier das Landesamt für Umwelt (LfU)?
Nussel: Ich erwarte, dass das LfU als Fachbehörde den am Bau Beteiligten sowie den Kreisverwaltungsbehörden bestmögliche Unterstützung gibt und in Sachen Leckageerkennung und bauaufsichtlicher Genehmigung koordinierend aktiv wird. Nach dem Runden Tisch, den Umweltminister Glauber auf meine Veranlassung hin einberufen hat, sollten wir hier Fortschritte erzielen.
Das Interview stammt aus der aktuellen Ausgabe von top agrar-Südplus
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Seitdem die Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe (AwSV) in Kraft ist, ist es für Landwirte vielerorts fast unmöglich, einen Güllebehälter genehmigt zu bekommen. Warum?
Nussel: Im August 2018 wurde die Technische Regel wassergefährdende Stoffe 792 (TRwS 792) veröffentlicht, die wegen der AwSV erarbeitet wurde. In dieser TRwS ist ein Beispiel für eine Leckageerkennung skizziert, das unter praktischen Bedingungen in Bayern nicht umsetzbar ist. Anscheinend wollte man ein Rückhaltesystem schaffen. Dieses verursacht aber beim Bau und auch später nur Probleme und bürdet den Landwirten unnötige Zusatzkosten auf.
Zusammen mit der Praxis wurde jetzt eine umsetzbare und vom Umweltministerium anerkannte Alternative entwickelt. Diese ist auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaftliches Bauen (www.alb-bayern.de ) zu finden.
Mittlerweile gibt es aber eine weitere Hürde, nämlich die Forderung nach einer bauaufsichtlichen Zulassung für alle Bauteile.
Angeblich gibt es bisher nur ein zugelassenes System, nämlich eine Rückhaltefolie eines norddeutschen Herstellers. Anlagenbauer befürchten, dass die Folie zu einem „Aufschwimmen“ des Behälters führen kann.
Nussel: Die Problematik, dass Behälter aufschwimmen und zu Schäden am Bauwerk und an der Umwelt führen können, liegt an dem bereits genannten Ausführungsbeispiel in der TRwS 792. Die in Bayern v. a. aus Landschaftsschutzgründen üblichen Tiefbehälter sind für ein Aufschwimmen besonders anfällig, wenn sie in eine Folie eingebettet sind. Es wurde uns schon von konkreten Schäden berichtet.
Warum wurden noch keine weiteren Systeme zugelassen?
Nussel: Nach Veröffentlichung der TRwS 792 ist die bauaufsichtliche Genehmigung nun der nächste Schritt. Bevor Behälterbauer ein solches Anerkennungsverfahren durchlaufen, sollte aber Klarheit über die Ausführung einer Leckageerkennung herrschen. Wie man sieht, besteht noch Gesprächsbedarf, wie diese praxisnah umzusetzen ist. Üblich und notwendig wären Übergangsfristen. Das vermisse ich hier.
Welche Rolle spielt hier das Landesamt für Umwelt (LfU)?
Nussel: Ich erwarte, dass das LfU als Fachbehörde den am Bau Beteiligten sowie den Kreisverwaltungsbehörden bestmögliche Unterstützung gibt und in Sachen Leckageerkennung und bauaufsichtlicher Genehmigung koordinierend aktiv wird. Nach dem Runden Tisch, den Umweltminister Glauber auf meine Veranlassung hin einberufen hat, sollten wir hier Fortschritte erzielen.
Das Interview stammt aus der aktuellen Ausgabe von top agrar-Südplus