Eine Begrenzung der Wolfspopulation auf das „artenschutzrechtlich Erforderliche“ verlangen die Agrarminister der Union. In einem Thesenpapier, auf das sich die Ressortchefs verständigt haben, wird der Bund aufgefordert, die Voraussetzungen für die Entnahme von Wölfen zu konkretisieren. Ziel müsse es sein, einheitliche Standards für alle Länder zu schaffen.
Bestandsregulierende Maßnahmen seien insbesondere dort zu ermöglichen, „wo Prävention nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umsetzbar ist“. Zudem soll der Bund auf eine Absenkung des Schutzniveaus für den Wolf im Rahmen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) hinwirken.
Ausdrücklich bekennen sich die Unionsminister zur Weidetierhaltung als „besonders tierwohlgerechte Form der Nutztierhaltung“ und „wichtige Grundlage der Biodiversität“. Mehraufwendungen der Tierhalter für den Herdenschutz und die laufenden Kosten der Schadensprävention müssten ausgeglichen werden.
Vom Bund erwarten die Unionspolitiker, dass er sich sowohl an den Kosten für Maßnahmen der Schadensprävention als auch an den Kosten für den Schadensausgleich beteiligt. In ihrem Papier fordern die Ressortchefs von CDU und CSU zudem eine realistische Einschätzung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation. Dessen Bewertung müsse künftig jedes Jahr und auf wissenschaftlicher Grundlage vorgenommen werden. Neben der Berichterstattung über die Populationsentwicklung muss auch das Wolfmanagement den Ministern zufolge staatenübergreifend erfolgen und vom Bund koordiniert werden.