Die höhere Grenze für die Lohnsteuerpauschale ist unter Dach und Dach. Der Bundesrat stimmte am vergangenen Freitag dem „Dritten Gesetz zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie (BEG III)“ zu.
Demnach wird unter anderem die Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung von bisher 12 Euro auf 15 Euro pro Stunde mit Wirkung ab dem kommenden Kalenderjahr angehoben. Darüber hinaus wird die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze von bislang 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht.
In einer ergänzend gefassten Entschließung lobte die Länderkammer zwar die Bemühungen des Bundes, den bürokratischen Aufwand zu begrenzen, kritisierte aber zugleich, dass die erreichten Entlastungen noch deutlich hinter dem zurückblieben, was im Interesse der Stärkung und der Wettbewerbsfähigkeit mittelständischer Wirtschaft wünschenswert wäre.
Das Gesetz verzichte auf den großen Wurf und lasse die Chance auf deutlich spürbare Vereinfachungen verstreichen. Der Bundesrat forderte deshalb die Bundesregierung auf, ihr Bemühen um Bürokratieentlastung entschieden fortzusetzen und zügig weitere Vorschläge dazu zu erarbeiten. Die Länder würden dabei den Bund mit Vorschlägen unterstützen.