Mitte Juli haben zunächst das Schlachtunternehmen Tönnies und Ende Juli dann auch die Westfleisch ihre Abrechnungsmodelle für Masteber korrigiert. Wie sich Änderungen in der Praxis auswirkten und welche Konsequenzen Ebermäster daraus ziehen sollten, hat die Landwirtschaftskammer NRW jetzt anhand einer Stichprobe von rund 342.000 Datensätzen berechnet. Die Daten stammen von Schweineschlachtungen, die zwischen Oktober 2016 bis Juni 2017 bei Tönnies erfolgten. Im Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben (www.wochenblatt.com) wurden die Ergebnisse ausführlich dargestellt.
Das Wichtigste vorweg: Beide neuen Abrechnungsmodelle führen im Vergleich zu den bisherigen Verfahren zu einer Erlösminderung in der Ebermast. Bei einem Basispreis von 1,75 € je Indexpunkt beträgt die Erlösminderung bei Tönnies im Mittel 3,01€ je Eber im Vergleich zur alten Tönnies-Maske. Und bei der neuen Westfleisch-Maske beläuft sich die Erlösminderung im Schnitt auf 2,84 €/Tier. Nach wie vor spielt jedoch die Qualität der zur Schlachtung verkaufen Eber eine große Rolle. Im Mittel haben auch nach der Maskenkorrektur diejenigen Ebermäster die Nase vorn, die an Tönnies liefern. Der Erlösvorteil gegenüber Mästern, die an die Westfleisch liefern, vermindert sich jedoch von ehemals 1,51 € auf derzeit 1,34 € je Eber, berichtet das Wochenblatt in seiner aktuellen Ausgabe.
Tendenziell bevorzuge Tönnies eher etwas leichtere (90 bis 95 kg SG) aber fleischreiche Eber, hat die Landwirtschaftskammer NRW berechnet. Extrem hochprozentige Schlachtkörper strafe das Unternehmen stark ab. Ebermäster, die an die Westfleisch liefern, sollten bei ihren Jungebern hingegen einen engeren Gewichtkorridorvon 95 bis 97 kg Schlachtgewicht anstreben.
Die Auswertungen zeigen, dass beide Schlachtunternehmen über- und untergewichtige Masteber deutlich abstrafen. Mäster sollten daher die Gewichtsgrenzen möglichst genau einhalten. Dazu sei es wichtig, so die Empfehlung der Landwirtschaftskammer, die Gewichtsschätzung am lebenden Tier regelmäßig zu trainieren und von Fall zu Fall Kontrollwiegungen durchzuführen.
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