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Hofgastronomie, Corona

Hygieneregelungen für Hofcafés und -gastronomie

Höfe mit Gastronomiebetrieb dürfen wieder öffnen, müssen aber eine Vielzahl an Hygieneregelungen beachten. Ein kleiner Überblick über das, was in Bayern und Baden-Württemberg gilt.

Lesezeit: 3 Minuten

Hofcafés und Hofgastronomie dürfen wieder öffnen. Ob der große Ansturm an Gästen kommt oder die wegen Corona verunsicherte Gästeschar ausbleibt, wird sich zeigen. Es ist jedoch sinnvoll, verschiedene Szenarien vorher durchzuspielen. Was tun, wenn sich Schlangen bilden? Wie führe ich Einlasskontrollen durch? Welche Laufwege gebe ich vor, um meine Gäste zu lenken?

Für Hofcafé gelten nach den Gastronomie-Verordnungen von Baden-Württemberg und Bayern unter anderem folgende Hygienevorgaben:Durch Aushang außerhalb der Gaststätte, sind die die Gäste betreffenden Vorgaben, die in der Gaststätte gelten, insbesondere Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und eine vom Betreiber vorgesehene Reservierung, prägnant und übersichtlich darzustellen, gegebenenfalls unter Verwendung von Piktogrammen.Durch Aushang außerhalb der Gaststätte, sind die die Gäste betreffenden Vorgaben, die in der Gaststätte gelten, insbesondere Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und eine vom Betreiber vorgesehene Reservierung, prägnant und übersichtlich darzustellen, gegebenenfalls unter Verwendung von Piktogrammen.

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Aushänge:

Durch einen Aushang außerhalb der Gaststätte sind die Gäste über Abstandsregelungen, Hygienevorgaben und Reservierungsregelungen übersichtlich zu informieren.

Abstandsregelung:

Das Abstandsgebotvon 1,50 m muss zwischen den Tischen eingehalten werden (gemessen ab Tischkante bzw. den zwischen zwei Tischen liegenden Sitzplätzen). Planen Sie einen zusätzlichen Bewegungsspielraum der Gäste mit ein. Die Abstandsregelung gilt auch zu Bewegungsräumen des Personals sowie zu Gängen zum Ein- und Ausgang, zur Küche, zu Toiletten. Dort wo sich Warteschlangen bilden, ist es sinnvoll, Abstandsmarkierungen anzubringen.

Sitzplätze:

Jedem Gast muss durch die Mitarbeiter ein Platz zugewiesen werden. Der Thekenbetrieb ist untersagt.

Gästedaten:

Der Betreiber hat folgende Daten der Gäste zu erheben und vier Wochen lang zu speichern: Vorname und Name des Gastes, Datum sowie Beginn und Ende des Besuches und Telefonnummer oder Adresse des Gastes.

Handhygiene:

Die Gäste müssen vor dem Betreten des Hofcafés über die Reinigungsmöglichkeiten der Hände unter Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten oder Handwaschgelegenheiten mit Seife und fließendem Wasser informiert werden. Außerdem sind die Gäste auf die Verpflichtung zur Nutzung hinzuweisen.

Masken

Mund und Nase müssen auf dem Weg zum Tisch bedeckt sein. Die Gäste dürfen ihre Masken nur am Tisch abziehen. Auch, wenn die Gäste die Toilettenräume aufsuchen, müssen sie die Behelfsmasken tragen. Die Mitarbeiter müssen die Masken im Gastraum tragen.

Am Tisch:

Reduzieren Sie die Ausstattung der Tische auf ein Minimum. Verzichten Sie auf Stofftischdecken, um diese nicht ständig wechseln zu müssen. Nutzen Sie abwischbare Varianten oder lassen die Tischdecken einfach weg. Nach jedem Gast ist eine Reinigung und Desinfektion der Tisch- und Stuhlfläche sowie weiteren Kontaktflächen verpflichtend durchzuführen. Geben sie Zucker, Salz- und Pfefferstreuer nur auf Nachfrage aus und räumen diese im Anschluss zum Reinigen wieder ab. Wahlweise ist über kleine Einwegvarianten, wie Zucker in Tütchen, Kaffeesahne in Portionsgrößen, nachzudenken. Besteckkörbe oder Zahnstocher haben auf den Tischen nichts zu suchen. Geben Sie Getränke verstärkt in Flaschen aus oder lassen Sie Ihre Gäste die Getränke selbst vom abgestellten Getränketablett herunternehmen.

Weitere Informationen zu den Regelungen in Baden-Württemberg finden Sie in der Gaststätten-Verordnung. Und auch der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA informiert auf der Homepage.

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