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Tierhaltung

NRW-CDU will keinen drastischen Bestandsabbau

Blockieren aus der Produktion ausgeschiedene Veredelungsbetriebe in NRW den Neubau von Schweineställen? Kann man im Baurecht einen „erweiterten Bestandsschutz“ einfügen? Die Landtagsfraktion der CDU in NRW diskutierte darüber im Werkstattgespräch mit Bauern und Verbandsvertretern.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Nutztierhaltung in Deutschland soll ein neues Gesicht bekommen. Doch wie soll das aussehen? Wie lassen sich Zielkonflikte, z.B. zwischen Emissionsminderung und Offenstallhaltung, lösen? Darüber diskutierten diese Woche rund 160 Teilnehmer im NRW-Landtag im Rahmen eines CDU-Werkstattgespräches. Eingeladen dazu hatten aus der CDU-Fraktion Bianca Winkelmann, Sprecherin der Fraktion für die Bereiche Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, sowie Rainer Deppe, Stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion. Deppe machte gleich zu Beginn klar, dass es nicht das Ziel sein könne, den Tierbestand in NRW weiter deutlich zu senken. „Dadurch würde uns in einem der wichtigsten Veredelungsbundesländer viel Wertschöpfung verloren gehen“, warnte Deppe. Die CDU verfolgt seiner Aussage nach vielmehr den Weg, Probleme zum Beispiel im Bereich der Nährstoffüberschüsse mit modernster Technik zu begegnen. Deppe nannte als Beispiel die Gülleseparation, durch die die Transportwürdigkeit steigt, und die nährstoffreduzierte Fütterung.

Altställe behindern Neubaugenehmigungen

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Auf das Problem der Genehmigungsfähigkeit von Schweineställen ging Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im NRW-Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, ein. Ein großes Problem sei, dass bereits aus der Produktion ausgeschiedene, baurechtlich genehmigte Stallgebäude Bestandsschutz genießen und diese bei Prognoseberechnungen, die bei einem Neubau vorgeschrieben sind, in die Gesamtbelastung einfließen. Letztendlich behindern somit alte, nicht mehr genutzte Ställe den Neubau von modernen Schweineställen. Dass diese Tatsache in NRW zu erheblichen Probleme führt, zeigt sich daran, dass im bevölkerungsreichsten Bundesland 90 % der Schweine in Ställen gehalten werden, die nach Baurecht genehmigt sind.

Tierwohlställe: Ja gerne, aber…

Tierwohlställe sind gewünscht, Genehmigung und Bau sind aber schwierig. Zudem besteht die Gefahr, dass die baurechtliche Privilegierung eines Betriebes durch Tierwohl-Baumaßnahmen verloren geht. Das machte Karsten Kühlbach vom KTBL in Darmstadt in seinem Vortrag deutlich. Vor allem der Zielkonflikt zwischen Tier- und Umweltschutz ist nach derzeitigem Rechtsstand kaum zu lösen.

Der Experte zeigte dennoch mögliche Handlungsspielräume auf. Im Baurecht könne man zum Beispiel über einen „erweiterten Bestandsschutz“ für Betriebe reden, um die Genehmigung von Tierwohlställen zu erleichtern. Zudem sieht er Handlungsspielräume bei den Kriterien für die Außenbereichsprivilegierung. Anstatt weiterhin 12-jährige oder noch langfristigere Pachtverträge zu fordern, macht es mehr Sinn, eine Gesamtprognose für den Betrieb zu erstellen.

Kühlbach brachte zudem einen Genehmigungsbonus für tierwohlfördernde Baumaßnahmen ins Spiel. Aus seiner Sicht sind solche Boni in der TA Luft grundsätzlich möglich, es bestehe jedoch ein enormer Klärungsbedarf gerade im Hinblick auf die bestehenden immissionsschutzrechtlichen Anforderungen, die z.B. die GIRL fordert.

Extreme Schwierigkeiten bereitet zudem das Naturschutzrecht. Wer einen Tierwohlstall in der Nähe eines FFH-Gebietes errichten will, muss derzeit extrem hohe Anforderungen bei der Emissionsminderung erfüllen, so Kühlbach.

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