Das QS-Prüfsystem für Lebensmittel legt für alle Stufen der Wertschöpfungskette Standards fest und erhebt, speichert und verarbeitet relevante Daten. Zukünftig sollen Landwirte und Erzeuger unmittelbar Zugriff auf ihre Daten erhalten, die in der QS-Datenbank gespeichert sind. Bislang ist dies nur über den Bündler möglich. Die QS Qualität und Sicherheit GmbH teilte kürzlich mit, dass die Bündler in den nächsten Monaten die individuellen Zugangsdaten per Mail oder Post an die Betrieben übermitteln.
Über den persönlichen Zugang erhält der Landwirt:
- Lese-Zugriff auf alle Daten, die von seinem Betrieb in den Datenbanken des QS-Systems gespeichert werden wie Auditergebnisse und Monitoringdaten sowie
- Auskunft über die Nutzungsberechtigten, also welche Bündler, welche Zertifizierungsstellen oder- nur mit Zustimmung des Landwirts welche Dritten Zugriff auf seine Daten haben.
Die Bündler vertreten den Landwirt vollumfänglich im QS-System. Lediglich auf schützenswerte Daten wie z.B. Antibiotikaverschreibungen und Schlachtbefunddaten haben die Bündler keinen Zugriff, sofern es keine vorherige schriftliche Zustimmung durch den Landwirt gibt.