Ferkelkastration: Niedersachsen plant 2. Anlauf für eine Übergangsfrist
Das Land Niedersachsen arbeitet an einem Kompromissvorschlag zum 2019 bevorstehenden Aus für die betäubungslose Ferkelkastration. Es schlägt eine Übergangsfrist vor, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist. Sie soll aber nicht länger als zwei Jahre währen.
Das Land Niedersachsen arbeitet an einem Kompromissvorschlag zum 2019 bevorstehenden Aus für die betäubungslose Ferkelkastration. Es schlägt eine Übergangsfrist vor, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist. Sie soll aber nicht länger als zwei Jahre währen.
Niedersachsen bereitet derzeit einen Bundesratsantrag vor, der eine Lösung für die verfahrene Situation zum Aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 bringen soll. „Derzeit befindet sich das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft in intensiven Gesprächen, um in der Plenarsitzung des Bundesrates am 21. September zu erreichen, dass das Kastrieren ohne Betäubung bei Ferkeln übergangsweise weiterhin zulässig ist“, bestätigt das Agrarministerium in Hannover gegenüber top agrar.
Dem Vernehmen nach soll das mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft tretende Verbot der betäubungslosen Kastration ausgesetzt werden, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist. Die Übergangsfrist soll aber längstens bis Ende 2020 dauern. Der Vorschlag orientiert sich am Antrag Baden-Württembergs, der im Agrarausschuss der Länderkammer nur knapp gescheitert war. Allerdings war darin eine Verlängerung der Übergangsfrist bis maximal Ende 2021 vorgesehen. Zuvor war der Antrag Bayerns, der eine Übergangsfrist von fünf Jahren gefordert hatte, gescheitert.
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Das Land Niedersachsen arbeitet an einem Kompromissvorschlag zum 2019 bevorstehenden Aus für die betäubungslose Ferkelkastration. Es schlägt eine Übergangsfrist vor, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist. Sie soll aber nicht länger als zwei Jahre währen.
Niedersachsen bereitet derzeit einen Bundesratsantrag vor, der eine Lösung für die verfahrene Situation zum Aus der betäubungslosen Ferkelkastration ab 2019 bringen soll. „Derzeit befindet sich das Niedersächsische Ministerium für Landwirtschaft in intensiven Gesprächen, um in der Plenarsitzung des Bundesrates am 21. September zu erreichen, dass das Kastrieren ohne Betäubung bei Ferkeln übergangsweise weiterhin zulässig ist“, bestätigt das Agrarministerium in Hannover gegenüber top agrar.
Dem Vernehmen nach soll das mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft tretende Verbot der betäubungslosen Kastration ausgesetzt werden, bis ein zugelassenes Narkosemittel seit drei Monaten im Handel verfügbar ist. Die Übergangsfrist soll aber längstens bis Ende 2020 dauern. Der Vorschlag orientiert sich am Antrag Baden-Württembergs, der im Agrarausschuss der Länderkammer nur knapp gescheitert war. Allerdings war darin eine Verlängerung der Übergangsfrist bis maximal Ende 2021 vorgesehen. Zuvor war der Antrag Bayerns, der eine Übergangsfrist von fünf Jahren gefordert hatte, gescheitert.