In Niedersachsen können vom Hochwasser betroffene Landwirte ab sofort die Antragsunterlagen für die Soforthilfe auf der Internetseite www.Hochwasser.Niedersachsen.de herunterladen. Auskünfte erhalten die Antragsteller außerdem bei den zuständigen Kommunen (Kreisfreie Städte bzw. Landkreise). Die Kommunen geben Antragsformulare aus, beraten telefonisch oder persönlich und sind auch behilflich beim Ausfüllen der Formulare.
ACHTUNG: Die Anträge müssen diese Woche abgeschickt werden! Die Hilfsmaßnahmen beziehen sich auf Schäden, die in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis zum 04. August 2017 aufgetreten sind. Um die entstandenen Hochwasserschäden zeitnah erfassen zu können, sollten sich die betroffenen Unternehmen mit dem Vordruck spätestens in der 33. KW bei den örtlichen Bewilligungsstellen der Landwirtschafskammer Niedersachen gemeldet haben:
Hintergrund
Der Haushaltsausschuss des niedersächsischen Landtags hatte zuvor beschlossen, 50 Mio. Euro für finanzielle Hilfen an Hochwassergeschädigte bereitzustellen. Der zunächst vorgesehene Mittelansatz orientiert sich dabei an den Erfahrungen aus der Hochwasserkatastrophe im Sommer 2013. Nach der ersten vorläufigen Schadensanalyse zeichnet sich ein höherer Bedarf ab.
„Durch den Dauerregen im südlichen und östlichen Niedersachsen sind vielerorts Hochwasser entstanden, auf die kaum jemand vorbereitet war. Die Wassermassen haben zum Teil heftige Schäden verursacht und Menschen auch existenziell bedroht“, so Umweltminister Stefan Wenzel.
Für die Privathaushalte sind freiwillige finanzielle Leistungen vorgesehen. Die Soforthilfe soll akute Notlagen bei der Unterkunft oder der Wiederbeschaffung von Hausrat finanziell überbrücken. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro können Privathaushalte unbürokratische Hilfe erhalten. Pro erwachsene Person können 500 € beantragt werden, pro Kind 250 €, maximal 2.500 € pro Haushalt. Bei ganz besonderen sozialen Notlagen ist unter strengen Voraussetzungen auch eine höhere Leistung möglich.
Darüber hinaus sollen zusätzliche Unterstützungshilfen gewährt werden, soweit eine Elementarschadenversicherung nicht abgeschlossen werden konnte. Die Voraussetzungen hierfür werden derzeit noch entwickelt und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.