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NEC-Richtlinie: Betriebe finanziell unterstützen

Deutschland muss seine Ammoniak-Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 2005 um 29 % reduzieren. So gibt es die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe vor, die sogenannte NEC-Richtlinie. Für die Landwirtschaft ist das jedoch mit erheblichen Investitionen verbunden.

Lesezeit: 1 Minuten

Deutschland muss seine NH3-Emissionen bis zum Jahr 2030 gegenüber dem Stand von 2005 um 29 % reduzieren. So gibt es die EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe vor, die sogenannte NEC-Richtlinie. Hierzu soll ein Luftreinhalteprogramm greifen, das die Bundesregierung bis spätestens März 2019 erstellen und dann alle vier Jahre aktualisieren muss.

 

Der Bundesrat wertet diese Vorgabe als „große Herausforderung“ für die Landwirtschaft. Die Reduzierung der Emissionen lasse sich vielfach nur mit hohem zusätzlichem Aufwand realisieren. Das werde sich „auf die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe auswirken“ und zu „tiefgreifenden Änderungen in den bäuerlichen Strukturen führen“, heißt es in einer Entschließung, die die Länderkammer heute vor einer Woche in Berlin verabschiedet hat.

 

Der Bundesrat fordert deshalb, dass die finanziellen Härten durch zusätzliche Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) abgefedert werden und die Betriebe Planungssicherheit bekommen.

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