Der Entwurf zur TA Luft bewegte die Gemüter beim Veredelungsausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV). U.a. sollen Abluftfilter in der neuen TA Luft Stand der Technik werden. Ställe über 2000 Mastplätze müssen dann bis 2021 nachrüsten. Auch die Gülle muss täglich aus dem Stall gepumpt werden.
Der Entwurf zur TA Luft bewegte die Gemüter beim Veredelungsausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).
Nicht kapitulieren, sondern kämpfen – dieses Motto gab WLV-Präsident Johannes Röring bei der Sitzung des Veredelungsausschusses aus. Denn neben dem leidigen Thema Ferkelkastration tut sich mit der Technischen Anleitung (TA) Luft das nächste Problemfeld auf.
Über den aktuellen Entwurf berichtete Sonja Friedemann. Die WLV-Fachanwältin für Agrarrecht kritisierte laut Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, dass weite Teile über das Europarecht hinausgehen. Betroffen seien nicht nur Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) genehmigt werden, sondern auch Ställe, für die nur das Baurecht gilt.
Abluftfilter werden für jeden zwangsbelüfteten Stall über 2.000 Mastplätze Vorschrift. Es gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 21. Februar 2021. Die Genehmigung ist ein Dilemma für Ställe, die nach § 35.1.4 Baugesetzbuch ohne Futtergrundlage gebaut worden sind.
„Kleine“ Bimsch-Anlagen mit mehr als 1.500 Plätzen müssen eine 40 %ige Reduktion der Ammoniakemissionen nachweisen.
Das Güllelager muss täglich in den Güllebehälter entleert werden – unmöglich für Betriebe, die nur eine Unter-Stall-Lagerung haben.
Für Güllesilos ist eine 90 %ige Emissionsminderung gefordert. Das ist nur mit Betonabdeckung möglich, warnte die Anwältin.
Mehrphasenfütterung wird Vorschrift, die Gehalte sind vorgegeben.
Bei Tierwohlställen bereiten höhere Emissionen Probleme bei der Genehmigung. Ausnahmen soll es für Ökobetriebe geben.
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Der Entwurf zur TA Luft bewegte die Gemüter beim Veredelungsausschuss des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV).
Nicht kapitulieren, sondern kämpfen – dieses Motto gab WLV-Präsident Johannes Röring bei der Sitzung des Veredelungsausschusses aus. Denn neben dem leidigen Thema Ferkelkastration tut sich mit der Technischen Anleitung (TA) Luft das nächste Problemfeld auf.
Über den aktuellen Entwurf berichtete Sonja Friedemann. Die WLV-Fachanwältin für Agrarrecht kritisierte laut Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben, dass weite Teile über das Europarecht hinausgehen. Betroffen seien nicht nur Anlagen, die nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BimSchG) genehmigt werden, sondern auch Ställe, für die nur das Baurecht gilt.
Abluftfilter werden für jeden zwangsbelüfteten Stall über 2.000 Mastplätze Vorschrift. Es gilt eine Nachrüstpflicht bis zum 21. Februar 2021. Die Genehmigung ist ein Dilemma für Ställe, die nach § 35.1.4 Baugesetzbuch ohne Futtergrundlage gebaut worden sind.
„Kleine“ Bimsch-Anlagen mit mehr als 1.500 Plätzen müssen eine 40 %ige Reduktion der Ammoniakemissionen nachweisen.
Das Güllelager muss täglich in den Güllebehälter entleert werden – unmöglich für Betriebe, die nur eine Unter-Stall-Lagerung haben.
Für Güllesilos ist eine 90 %ige Emissionsminderung gefordert. Das ist nur mit Betonabdeckung möglich, warnte die Anwältin.
Mehrphasenfütterung wird Vorschrift, die Gehalte sind vorgegeben.
Bei Tierwohlställen bereiten höhere Emissionen Probleme bei der Genehmigung. Ausnahmen soll es für Ökobetriebe geben.