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Dokumentationspflicht beim Mindestlohn unverzichtbar

Warum es beim Mindestlohngesetz nicht ohne die umfangreichen Aufzeichnungspflichten geht, erklärt die Bundesregierung wie folgt...

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung hält die Dokumentationspflichten im Mindestlohngesetz weiterhin für unverzichtbar. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zu den Mindestlohnkontrollen hervor.

Ein Wegfall der Aufzeichnungspflichten würde die Prüfungen und Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erheblich erschweren, argumentiert die Regierung. Der Nachweis, dass der Mindestlohn nicht gezahlt worden sei, könne ohne die Dokumentation nur durch Befragung der Arbeitnehmer geführt werden. Jedoch lasse bei diesen das Erinnerungsvermögen nach, je mehr Zeit verstrichen sei, so dass Verstöße für Zeiträume in der Vergangenheit schwierig zu beweisen seien.

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Bei Wegfall der Aufzeichnungspflicht würde zudem die Prüfung der Zahlung von Sozialbeiträgen schwieriger, da sich deren Höhe nach dem geschuldeten und nicht nach dem tatsächlich gezahlten Arbeitsentgelt richte. Somit würde im Ermittlungsverfahren ein wichtiges urkundliches Beweismittel fehlen, betont die Regierung.

Nach offiziellen Daten zählte die Landwirtschaft im vergangenen Jahr in mehreren Bundesländern zu den Branchen mit den meisten Überprüfungen durch die FKS. So wurden beispielsweise in Nordrhein-Westfalen 70 Arbeitgeber kontrolliert, von denen gegen sechs ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Nichtgewährung des Mindestlohnes eingeleitet wurde. Im gesamten Bundesgebiet waren es einschließlich der Verstöße gegen die Zahlung eines Branchenmindestlohns gemäß des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) 70 Ordnungswidrigkeitsverfahren. Ein Jahr zuvor lag diese Zahl bei 46 Fällen.

Der Sozialpolitische Ausschuss der Fleischwirtschaft (SPA) hatte in seinem Umsetzungsbericht 2018 zur Selbstverpflichtung für attraktive Arbeitsbedingungen darauf hingewiesen, dass es laut Daten des Zolls kaum festgestellte Verstöße gegen den Mindestlohn in der Fleischwirtschaft gebe. Die Fleischwirtschaft sei deshalb nicht einmal mehr als eine Schwerpunktbranche für Überprüfungen aufgeführt worden. Die Kontrollen würden fast ausschließlich in anderen Wirtschaftsbranchen durchgeführt.

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