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Münsteraner Appell zum Insektenschutz und zum Erhalt der Biodiversität

Zum anhaltenden Insektenrückgang, der zunehmend auch verbreitete Arten betrifft, fand letzte Woche in Münster eine Tagung des Naturschutzbudnes NABU statt, zu der rund 250 Teilnehmer kamen. Im Entwurf für einen Münsteraner Appell formulierte der NABU einen ganzen Katalog an Maßnahmen zur Umsetzung.

Lesezeit: 3 Minuten

Zum anhaltenden Insektenrückgang, der zunehmend auch verbreitete Arten betrifft, fand letzte Woche in Münster eine Tagung des Naturschutzbudnes NABU statt, zu der rund 250 Teilnehmer in das Institut für Landschaftsökologie kamen. Im Entwurf für einen Münsteraner Appell formulierte der NABU einen ganzen Katalog notwendiger Maßnahmen zur Umsetzung für die Politik.

 

Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, bestätigte Dr. Heinrich Bottermann, Staatssekretär im Umweltministerium, der die Vortragsreihe mit einer Übersicht über die bereits vom Land Nordrhein-Westfalen eingeleiteten Maßnahmen startete, zunächst mit dem bereits in die Wege geleiteten NRW-weiten Insektenmonitoring auf dem richtigen Weg zu sein.


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Dabei wird auf 120 repräsentativ ausgewählten Probeflächen die Biomasse von fliegenden, blütenbestäubenden Insekten untersucht. „Da die Ursachen für den dramatischen Insektenrückgang  nicht eindeutig geklärt sind, benötigen wir dringend Grundlagen wie diese, um daraus Rückschlüsse auf die Auswirkungen verschiedener  Landnutzungsformen und Einflüsse auf die Insektenvielfalt aber auch deren Veränderungen ziehen zu können“, sagte Tumbrinck. 

 

Dies reiche aber bei weitem nicht aus. „Politik und Gesellschaft sind auf allen Ebenen gefordert, umgehend eine Trendwende der dramatischen Entwicklungen einzuleiten“, so der NABU-Landesvorsitzende weiter. Dazu sei ein ganzes Maßnahmenpaket notwendig:

 

So müsse auf EU-Ebene der Rückgang der biologischen Vielfalt in Agrarräumen gestoppt werden. Dazu sei ein grundlegendes Umsteuern in der Agrarpolitik notwendig, das Prinzip „Wachse oder weiche“ müsse beendet und Fördergelder stärker an den Naturschutz gekoppelt werden, etwa mithilfe eines neuen EU-Naturschutzfonds in Höhe von 15 Milliarden Euro.


Eine Prämie für naturnahe nicht-produktive landwirtschaftliche Betriebsanteile müsse eingeführt werden. Zudem sei ein absolutes Pestizidverbot auf Ökologischen Vorrangflächen, Gewässerrandstreifen und im Nahbereich von naturschutzfachlich hochwertigen Kleinlebensräumen wie Hecken oder Blühstreifen erforderlich. Auch eine Änderung der europäischen Pflanzenschutzgesetzgebung sei zwingend notwendig.

 

Auf Bundesebene müsse das Bundesprogramm Biologische Vielfalt auf 50 Millionen Euro erhöht und ein langfristiges bundesweites Insektenmonitoring aufgebaut werden. „Unser Wissen über die Lebensweise der in Deutschland vorkommenden circa 33.000 Insektenarten ist erschreckend gering“, sagte Tumbrinck. Deswegen sei neben Monitoringprojekten im Biodiversitätsbereich umgehend  eine intensive Grundlagenforschung zu etablieren und zu finanzieren.


Um die Ergebnisse und die daraus abgeleiteten Handlungserfordernisse abgeschlossener, laufender und in Planung befindlicher Monitoringprojekte bündeln zu können, sei zudem die Einrichtung eines ausreichend finanzierten „Deutschen Zentrums für Biodiversitätsmonitoring“ in Trägerschaft von Wissenschaftseinrichtungen unerlässlich.

 

Grundsätzlich müsse der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Fläche reduziert werden. Zu erreichen sei dies durch die Verankerung eines generellen Minimierungsgebotes im deutschen Pflanzenschutzrecht, die grundsätzliche Etablierung des Integrierten Pflanzen­schutzes sowie die verstärkte Förderung der ökologischen Landwirtschaft und die Verbesse­rung unabhängiger Beratung. Zudem müsse der Einsatz der Mittel in Naturschutz- und Natura 2000-Gebieten, Pflegezonen von Biosphärenreservaten sowie Nationalparken und Streuobstwiesen generell verboten werden, ebenso im Haus- und Kleingartenbereich sowie auf kommunalen Flächen.

 

Tumbrinck: “Unabhängig von der EU-Agrarreform müssen Bund und Länder jetzt schon dringend alle verfügbaren Spielräume der aktuellen Fördermöglichkeiten zum Schutz der Artenvielfalt in der Landwirtschaft nutzen.“ Zukünftig müsse zudem ein funktionierender Vollzug der novellierten Umwelt- und Pflanzenschutzgesetze durch eine personelle Aufstockung in den diesbezüglichen Behörden sichergestellt sein.

 

Auch in der Forschung müsse sich einiges tun. Es müsse die ökologische, umweltchemische und ökotoxikologische Ausbildung in Verbindung mit naturschutzfachlichen Ansätzen an deutschen Hochschulen dringend verbessert werden. Viele Studiengänge, die sich diesen Wissenschaftsdisziplinen widmeten, seien vor einigen Jahren geschlossen worden.

 

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