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BN klagt gegen Hähnchenmastanlage bei Eschelbach

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) klagt vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 144.600 Mastplätzen. Diese soll durch Änderung von bestehenden Ställen und den Neubau von zwei zusätzlichen Gebäuden bei Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen entstehen.

Lesezeit: 2 Minuten

Der BUND Naturschutz in Bayern (BN) klagt vor dem Verwaltungsgericht München gegen die Genehmigung für eine Hähnchenmastanlage mit insgesamt 144.600 Mastplätzen. Diese soll durch Änderung von bestehenden Ställen und den Neubau von zwei zusätzlichen Gebäuden bei Eschelbach im Landkreis Pfaffenhofen entstehen. Dadurch würde eine der größten Hähnchenmastanlagen in Bayern geschaffen werden, in der dann pro Jahr über eine Million Hähnchen gemästet werden sollen, so die Kritiker.


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"Wir sehen erhebliche Gefahren für angrenzende Wälder sowie Geruchsbelästigungen und gesundheitliche Gefahren durch Bioaerosole und multiresistente Keime für die dort wohnende Bevölkerung", sagt Peter Rottner, BN Landesgeschäftsführer. "Der BN kritisiert auch den privilegierten Bau der Anlage und den mangelnden Tierschutz", ergänzt Richard Mergner, BN Landesbeauftragter.


Bemängelt werden vom BN insbesondere handwerkliche Fehler der Immissionsprognose, die zu einer erheblichen Unterschätzung der von der Anlage hervorgerufenen Auswirkungen führen. Diese betreffen nicht nur die Belastung der Bevölkerung mit Bioaerosolen (insbesondere Keime und mutmaßlich MRSA), sondern ebenfalls die von der Anlage ausgehenden Gerüche sowie die Stickstoffbelastung eines unmittelbar angrenzenden Quellwaldes, der ebenfalls dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegt.


Auch die im Genehmigungsverfahren bejahte landwirtschaftliche Privilegierung der Anlage hält der BN für mehr als fraglich, da die auf den landwirtschaftlichen Flächen erzeugten Rohstoffe vollumfänglich in eine Biogasanlage eingestellt werden und daher nicht zugleich als überwiegende Futtergrundlage für die Hähnchenmastanlage herangezogen werden können.


Schließlich ist nach Auffassung des BN die Anlage auch aus tierschutzrechtlichen Gründen kritisch zu bewerten, da die genehmigte Besatzdichte mit 39 kg/m² deutlich oberhalb der in der Fachliteratur benannten Grenze liegt, die das Ausüben der artspezifischen Grundbedürfnisse (noch) einschränkungslos ermöglichen würde.

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