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Die Milch-Beschlüsse der AMK

Auf der Agrarminister-Konferenz Ende letzter Woche in Hannover gab es ingsesamt acht Beschlüsse zum Milchmarkt. Dabei geht es unter anderem um entschädigungslose Mengenbegrenzungen, neue Lieferbeziehungen, den §148 für Genossenschaftsmolkereien und einen Branchendialog. top agrar liegt das vorläufige Protokoll vor.

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Auf der Agrarminister-Konferenz Ende letzter Woche in Hannover gab es ingsesamt acht Beschlüsse zum Milchmarkt. Dabei geht es unter anderem um entschädigungslose Mengenbegrenzungen, neue Lieferbeziehungen, den §148 für Genossenschaftsmolkereien und einen Branchendialog.


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top agrar liegt das vorläufige Protokoll vor. Hier die Beschlüsse im Wortlaut:


1. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder nehmen den schriftlichen Bericht des BMEL

  • zur Bewertung des Abschlussberichts der EU-Kommission zum Milchpaket
  • zur Bewertung der Wirkungen des zweiten EU-Hilfspaketes
  • zu den Ergebnissen der Task Force „Landwirtschaftliche Märkte“
zur Kenntnis.


Sie weisen darauf hin, das zur Herbst-AMK in Lüneburg der Bericht des Bundes zur Evaluierung über die in Deutschland erfolgte Annahme und Umsetzung des vollständigen Milchreduzierungsprogramms (Runde 1 und 2) sowie der Sonderbeihilfe (Milchsonderbeihilfenverordnung – MilchSonBeihV vom 27.12.2016 –BGBl. I Teil Nr. 65 vom 28.12.2016) vorgelegt werden soll. Auf dieser Grundlage ist dann über weitere Schritte zu beraten.


2. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder nehmen den mündlichen Bericht des BMEL zur Situation am Milchmarkt zur Kenntnis. Sie erinnern an ihren Beschluss auf der AMK in Rostock-

Warnemünde (September 2016) und unterstreichen erneut, dass die bäuerliche Milchviehhaltung in Deutschland für eine flächendeckende Landwirtschaft und den Erhalt vitaler ländlicher Räume eine besondere Bedeutung hat.


3. Die Krise hinterlässt deutliche Spuren in den Bilanzen der Betriebe und in der Agrarstruktur. Die jüngste Preiserholung ist erfreulich und ist teilweise auch auf die verantwortungsvolle Produktionszurückhaltung vieler Milchviehhalter zurückzuführen. Dies reicht aber noch lange nicht aus, insbesondere vor dem Hintergrund der erheblichen Einkommenseinbußen der vergangenen Jahre.


4. Die aktuellen EU-Hilfsmaßnahmen unter Mitwirkung von Bund und Ländern haben diese Entwicklung ebenfalls unterstützt und unterstreichen die Bedeutung einer handlungsfähigen, nachfrageorientierten Agrarmarktpolitik. Eine Rückkehr zur Quotenregelung bleibt ausgeschlossen. Allerdings müssen jetzt auf EU-Ebene als Teil einer Vorbereitung auf die nächsten Krisen die rechtliche und inhaltliche Ausgestaltung sowie die zu erwartenden Wirkungen einer zeitlich befristeten entschädigungslosen Mengenbegrenzung bei schweren Marktstörungen eingehend beschrieben und bewertet werden.


5. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts des Bundes und der Länder bedauern, dass die Erfahrungen der letzten Milchpreiskrisen bisher nicht ausgereicht haben, dass die Wirtschaftsbeteiligten in der Branche innovative Lösungsmöglichkeiten ernsthaft erwägen, um sich dauerhaft auf volatile Märkte, Preise und Einkommen einzurichten. Es sind neue Initiativen für eine moderne Gestaltung der Lieferbeziehungen erforderlich, die die Signalfunktion der Preise bis hin zur Erzeugerebene verbessern und ein marktkonformeres Lieferverhalten belohnen.


6. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder verweisen in diesem Zusammenhang auf den im Zuge eines Pilotverfahrens des Bundeskartellamtes am 13.03.2017 veröffentlichten Sachstandbericht, der erhebliche Defizite bei den derzeitigen Lieferbeziehungen hinsichtlich langer Kündigungsfristen, exklusiver Lieferbeziehungen und nachträglicher Preisfest stellungen sieht und erwarten, dass die Verhandlungspartner diese Empfehlungen aufgreifen.


7. Verbindlich vereinbarte und konkrete Vertrags- und Lieferkonditionen zu Menge, Preis und Laufzeiten, wie auch von der Vielzahl der Erzeuger gewünscht, werden als Beitrag zur Abmilderung künftiger Marktkrisen angesehen. Bisher ist die Position der Milcherzeuger in der Wertschöpfungskette jedoch offenbar nicht stark genug, diese Forderung durchzusetzen. Deshalb wird der Bund aufgefordert, sich weiterhin für eine Änderung des Artikel 148 GMO auf europäischer Ebene einzusetzen.


8. Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder bitten den Bund, sich weiterhin im Rahmen des Branchendialoges Milch gemeinsam mit allen landwirtschaftlichen Verbänden, sowie Organisationen aus Umweltund Verbraucherschutz für strukturelle und organisatorische Verbesserungen innerhalb der Milchbranche einzusetzen, u. a. für die Bildung von Branchenverbänden.

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