Kupfer als Pflanzenschutzmittelwirkstoff darf in der Europäischen Union auch in Zukunft eingesetzt werden. Die Mitgliedstaaten billigten den entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission.
Kupferverbindungen werden aufgrund ihrer Persistenz und Toxizität als Substitutionskandidaten eingestuft; daher darf die Zulassung, wie geschehen, nur für maximal sieben Jahre ausgesprochen werden. Ansonsten sind für Pflanzenschutzmittel in der Regel maximal 15 Jahre zulässig.
Die bisherige EU-weite Genehmigung für kupferhaltige Präparate im Pflanzenschutz läuft am 31. Januar 2019 aus. Für den Kommissionsvorschlag stimmten 22 Mitgliedsländer, die fast 90 % der EU-Bevölkerung repräsentieren, darunter Deutschland, Frankreich, Spanien und Italien. Dagegen votierten Belgien, die Niederlande und Dänemark. Enthaltungen kamen aus der Slowakei, Tschechien und aus Slowenien.
Während des siebenjährigen Zulassungszeitraums dürfen die landwirtschaftlichen Betriebe insgesamt eine Höchstmenge von 28 kg reines Kupfer pro Hektar ausbringen, im Schnitt pro Jahr mithin 4 kg. Das Edelmetall wird zur Bekämpfung von Pilz- und Bakterienkrankheiten eingesetzt, insbesondere im Biolandbau, da dieser keine synthetischen Wirkstoffe im Pflanzenschutz nutzen darf. In Deutschland werden kupferhaltige Pflanzenschutzmittel vorwiegend in den Dauerkulturen Hopfen, Wein und Obst sowie der Ackerbaukultur Kartoffel als Fungizid eingesetzt. Derzeit können nach Aussage von Experten weder konventionell noch ökologisch wirtschaftende Betriebe in absehbarer Zeit auf Kupfer verzichten.