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Schleswig-Holstein behält Energiewende im Blick

Der Entwurf zum Koalitionsvertrag der Jamaika-Koalition aus CDU, FDP und Grüne enthält viele konkrete Ansätze für die Strom-, Wärme- und Verkehrswende.

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein aus CDU, FDP und Grüne sieht in der Energiewende eines der zentralen Zukunftsprojekte und einen sehr wichtigen Wirtschaftsfaktor. Denn sie gäbe nicht nur 20.000 Menschen im Land Arbeit, sondern spüle jedes Jahr auch mehrere Milliarden Euro über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nach Schleswig-Holstein. Das hat die „Jamaika“-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, der am 27. Juni offiziell unterzeichnet werden soll.


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Auf sechs Seiten setzt sich die Regierung sehr ausführlich mit konkreten Zielen und Maßnahmen zur Energiewende auseinander. Wie bisher soll das Thema in einem eigenen Energiewendeministerium angesiedelt sein, Minister wird wohl der bisherige Amtsträger Robert Habeck.

Auszüge aus dem Vertrag:

  • Die Koalition will die Metropole Hamburg mit erneuerbaren Energien aus Schleswig-Holstein versorgen. Hierfür sollen die Übertragungsnetzbetreiber die Höchstspannungsnetze verstärken. Die Landesregierung werde unmittelbar Gespräche mit der Landesregierung in Hamburg führen, um die Energiebelieferung umzusetzen und evtl. Hemmnisse auszuräumen.
  • Die neue Landesregierung will Förderprogramme auf Bundesebene einrichten, um erneuerbarem Strom in allen Energiesektoren (v.a. Strom, Wärme, Mobilität und Industrie) nutzen zu können, z.B. in Form von Wasserstoff oder Methanol. Das soll besonders für Abschaltstrom gelten. Hierzu will die Regierung auch regulatorische Hemmnisse im Bereich der Sektorenkopplung und Flexibilitäten wie die Doppelbesteuerungen und das Erheben von doppelten Abgaben abbauen.
  • Die Landesregierung soll als Vorbild vorangehen und u.a. mindestens 20 Prozent aller neu anzuschaffenden Fahrzeuge des Landes Schleswig-Holstein als Elektrofahrzeuge beschaffen.
  • Die Windenergienutzung an Land soll bis 2025 einen Beitrag von zehn Gigawatt installierte Leistung erbringen, wobei dieses Ziel mit dem Netzausbau in Schleswig-Holstein synchronisiert werden muss.
  • Die Regionalpläne Wind sollen auf Grundlage der Stellungnahmen der Kommunen, der Träger öffentlicher Belange und der allgemeinen Öffentlichkeit grundlegend überarbeitet werden. Bis zum Abschluss der Regionalplanung gilt ein Moratorium, also ein Ausbaustopp.
  • Um den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, will die Koalition zusätzlich zu den bestehenden Mindestabständen ein neues Kriterium für die Genehmigung verankern. Im Außenbereich soll der Mindestabstand dreifache Anlagenhöhe bis Rotorblattspitze, bei Siedlungen fünffache Anlagenhöhe sein, so dass der Abstand zu einer 200 Meter hohen Anlage im Außenbereich 600 Meter (vorher 400 Meter) und bei Siedlungen 1.000 Meter (vorher 800 Meter) beträgt.
  • Geprüft werden soll, ob beim Repowering eine Flexibilisierung der Abstände möglich ist.
  • Schleswig-Holstein will sich für die Bürgerenergie einsetzen und einen Fonds für Risikokapital für die Vorbereitung von Bürgerenergieprojekten in Höhe von fünf Millionen Euro auflegen.
  • Die Koalition will den Ausbau der Solarenergie über bessere Rahmenbedingungen im Bund wieder beschleunigen.
  • Die Potenziale der Biomasse für den flexiblen Einsatz und für die Nahwärmeversorgung sollen genutzt und die technischen Möglichkeiten der Sektorenkopplung mit Biomasse erschlossen werden.


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