Das Landwirtschaftsministerium in Düsseldorf hat mitgeteilt, dass die sogenannte JGS-Anlagenverordnung NRW durch die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen abgelöst worden ist. Damit entfallen die im März 2017 eingeführten Betreiberpflichten (Verschlusssicherung, Anzeige- und Beratungspflicht), schreibt der WLV.
Das Ministerium weist aber auch darauf hin, dass der Gewässerschutz - und hier insbesondere der Schutz kleinerer Gewässer im ländlichen Raum – weiter erklärtes Ziel der Landesregierung bleibt.
Die in der jetzt abgelösten Verordnung enthaltene Beratungspflicht hat der WLV kritisiert. Er setzt auf andere Lösungsansätze, um den ordnungsgemäßen Zustand von JGS-Anlagen sicherzustellen.