Die Weichen sind gestellt: Die neue Düngeverordnung wird vermutlich morgen (31.3.2017) den Bundesrat passieren und im Herbst 2017 in Kraft treten. Nun gilt es, überlegt zu handeln. Schnellschüsse kommen Sie nur teuer zu stehen. Ein Kommentar von Diethard Rolink, Redaktion.
Die Weichen sind gestellt: Die neue Düngeverordnung wird vermutlich morgen (31.3.2017) den Bundesrat passieren und im Herbst 2017 in Kraft treten. Das neue Regelwerk trifft alle Beteiligten mit voller Wucht, vor allem aber die Biogasbranche. Denn bislang galt die 170-kg-Grenze nur für Stickstoff aus tierischen Produkten, jetzt wird auch der pflanzliche Anteil aus den Gärresten berücksichtigt. Hinzu kommen strengere Sperrfristen. So darf nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.1. kein Stickstoff mehr gedüngt werden.
Die Novelle kostet Sie Geld. Aber nicht jeder muss nun gleich zusätzlichen Lagerraum bauen oder die Gärreste für viel Geld an einer Nährstoffbörse abgeben. Manchmal kann es sich beispielsweise schon auszahlen, den TS-Gehalt in der Ration zu erhöhen, auf energiereichere Substrate zu setzen oder sein altes BHKW durch ein neues zu ersetzen. Die modernen Maschinen haben in der Regel einen deutlich besseren Wirkungsgrad. Für die gleiche Menge Strom benötigen Sie dann weniger Substrat. Auch die Gärrestaufbereitung könnte eine Alternative sein: Neue Verfahren von der Trocknung über die Verdampfung bis hin zur Totalaufbereitung entwickeln sich zurzeit rasant.
Für Ihre Entscheidung müssen Sie aber viele Faktoren im Blick haben: Zum Beispiel kommt nicht für jeden Anlagentyp ein höherer TS-Gehalt infrage. Bei der Investition in ein neues BHKW müssen Sie auch an die Laufzeit Ihrer Biogasanlage denken. Lohnt sich eine mögliche Nachrüstung überhaupt noch? Ist vielleicht eine Leistungsreduktion sogar die bessere Option? Oder können Sie die Umrüstung mit dem Einstieg in die Flexibilisierung verbinden und Ihre Anlage so fit machen für weitere zehn Jahre Betrieb?
Wichtig ist, dass Sie überlegt handeln. Prüfen Sie alle Optionen, bevor Sie entscheiden. Schnellschüsse kommen Sie nur teuer zu stehen.
Eine Übersicht mit Lösungen finden Sie im Übrigen auch in den top agrar-Ausgaben 4/2017 (ab Seite 62) und 8/2016 (ab Seite 128).
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Die Weichen sind gestellt: Die neue Düngeverordnung wird vermutlich morgen (31.3.2017) den Bundesrat passieren und im Herbst 2017 in Kraft treten. Das neue Regelwerk trifft alle Beteiligten mit voller Wucht, vor allem aber die Biogasbranche. Denn bislang galt die 170-kg-Grenze nur für Stickstoff aus tierischen Produkten, jetzt wird auch der pflanzliche Anteil aus den Gärresten berücksichtigt. Hinzu kommen strengere Sperrfristen. So darf nach der Ernte der Hauptfrucht bis zum 31.1. kein Stickstoff mehr gedüngt werden.
Die Novelle kostet Sie Geld. Aber nicht jeder muss nun gleich zusätzlichen Lagerraum bauen oder die Gärreste für viel Geld an einer Nährstoffbörse abgeben. Manchmal kann es sich beispielsweise schon auszahlen, den TS-Gehalt in der Ration zu erhöhen, auf energiereichere Substrate zu setzen oder sein altes BHKW durch ein neues zu ersetzen. Die modernen Maschinen haben in der Regel einen deutlich besseren Wirkungsgrad. Für die gleiche Menge Strom benötigen Sie dann weniger Substrat. Auch die Gärrestaufbereitung könnte eine Alternative sein: Neue Verfahren von der Trocknung über die Verdampfung bis hin zur Totalaufbereitung entwickeln sich zurzeit rasant.
Für Ihre Entscheidung müssen Sie aber viele Faktoren im Blick haben: Zum Beispiel kommt nicht für jeden Anlagentyp ein höherer TS-Gehalt infrage. Bei der Investition in ein neues BHKW müssen Sie auch an die Laufzeit Ihrer Biogasanlage denken. Lohnt sich eine mögliche Nachrüstung überhaupt noch? Ist vielleicht eine Leistungsreduktion sogar die bessere Option? Oder können Sie die Umrüstung mit dem Einstieg in die Flexibilisierung verbinden und Ihre Anlage so fit machen für weitere zehn Jahre Betrieb?
Wichtig ist, dass Sie überlegt handeln. Prüfen Sie alle Optionen, bevor Sie entscheiden. Schnellschüsse kommen Sie nur teuer zu stehen.
Eine Übersicht mit Lösungen finden Sie im Übrigen auch in den top agrar-Ausgaben 4/2017 (ab Seite 62) und 8/2016 (ab Seite 128).