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Wie kann die GAP erfolgreich vereinfacht werden?

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft rückt das Thema Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2020 in den Mittelpunkt der Agenda beim EU-Agrarministerrat an diesem Montag in Brüssel. Die EU-Staaten sollen Vorschläge unterbreiten, wie die GAP zur spürbaren Entbürokratisierung für Landwirte führen kann.

Lesezeit: 4 Minuten

Die österreichische EU-Ratspräsidentschaft rückt das Thema Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2020 in den Mittelpunkt der Agenda beim EU-Agrarministerrat an diesem Montag in Brüssel. Die EU-Mitgliedstaaten sind aufgefordert Vorschläge zu unterbreiten, wie der von EU-Agrarkommissar Phil Hogan vorgelegte GAP-Reformvorschlag zu wirklichen Vereinfachungen und einer spürbaren Entbürokratisierung für die europäischen Landwirte führen kann im nächsten Jahrzehnt.


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Für das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nimmt Staatssekretär Dr. Hermann Onko Aeikens an der Sitzung teil.

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner kommunizierte die Position des BMEL in einer vorab am Freitag veröffentlichten Pressemitteilung. Nach dem von Klöckner initiierten Bund-Länder-Gespräch in Brüssel unter Beteiligung aller Landwirtschaftsminister der Länder mit EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger und EU-Agrarkommissar Phil Hogan in der Woche zuvor, unterstrichen die deutschen Agrarminister ihre Forderung nach einem stabilen EU-Haushalt und einer spürbaren Vereinfachung der GAP.

 

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gemeinsame Agrarpolitik“ will bis September unter Leitung der Europaministerkonferenz Nordrhein-Westfalens konkrete Vorschläge zur Entbürokratisierung und Vereinfachung erarbeitet werden, die in die europäische Diskussion zur Gemeinsamen Agrarpolitik einfließen sollen.

 

„Landwirte können nicht immer mehr Aufgaben erfüllen mit immer weniger Geld. Deshalb wird die Ausstattung des europäischen Agrarbudgets und die Umsetzung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, das Agrarhaushaltsvolumen im bisherigen Umfang aufrecht zu erhalten, eine entscheidende Rolle spielen“, betonte Klöckner die gemeinsame Grundposition von Bund und Ländern.


Ohne die Bindung der Zahlungen an Umwelt- und Naturschutzleistungen werde es auf Dauer keine breite Akzeptanz der Gemeinsamen Agrarpolitik beim Steuerzahler geben, so Klöckner. Eine Landwirtschaft, die zugleich modern, nachhaltig und wettbewerbsfähig ist, ist nicht nur möglich, sondern ausdrücklich politisch gewollt“, heißt es in der BMEL-Pressemitteilung.

 

Berlin befürchtet stärkere Kontrollen bei Mittelverwendung anstatt bürokratischer Vereinfachungen

Die Bundesregierung hegt die Befürchtung, dass mit dem von Hogan vorgeschlagenen „New Delivery Model“ und einer stärkeren Subsidiarität – also mehr Flexibilität und Eigenverantwortung für die Mitgliedstaaten über die bisherigen Kontrollen wie sie in den horizontalen Verordnungen festgeschrieben sind, zusätzliche Brüsseler Kontrollen über die ordnungsgemäße Mittelverwendung von EU-Steuergeldern, den Länderverwaltungen das Leben noch schwerer in Zukunft machen könnte.

 

Mit großen Fragezeichen versehen ist aus deutscher Sicht ebenso die von der EU-Kommission angestrebte Definition und Umschreibung der Kriterien eines aktiven Landwirts, was insbesondere die sogenannten Nebenerwerbslandwirte treffen könnte, und sie künftig bei den neuen Brüsseler Förderkriterien durchs Rost fallen lassen könnte. Die politische Forderung nach einer Kappung von 60.000 Euro beziehungsweise 100.000 Euro unter Einbeziehung von Lohnkosten würde aber eine klare Definition eines echten Landwirtes erfordern, um Direktzahlungen an Holdings zu verhindern.

 

Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat wiederholt zu Protokoll gegeben, dass sie eine Kappung – ganz gleich in welcher Höhe – nicht nur skeptisch gegenübersteht, sondern rundherum ablehnt. Eine Kappung sei nicht im Sinne von kleinen und mittleren bäuerlichen Betrieben, argumentiert das BMEL.

 

Der EU-Agrarministerrat wird sich am Montag des Weiteren mit den Themen „Unlautere Handelspraktiken“ und dem Bericht der Europäischen Parlaments (EP) von De Castro beschäftigen.

 

Polen beantragt Sonder-Ausgleichsgelder, um anhaltende Trockenheit zu kompensieren

Die polnische Delegation verlangt angesichts der extremen Trockenperiode seit Mai, von dem in Polen bereits vier Millionen Hektar Ackerland im Norden des Landes betroffen sind, die Ausrufung des Notstandes und EU-Ausgleichszahlungen aus dem Krisenmechanismus.

 

Wie top agrar erfuhr, will EU-Agrarkommissar Polen mit einem Vorschlag für einen Sonderkrisenmechanismus entgegenkommen. Deutschland meldet gegenüber derartigen Sonderausgleichszahlungen über die laufenden Direktzahlungen hinaus Bedenken an. In Deutschland haben die meisten Bundesländer die ökologischen Vorrangflächen schon zur Futternutzung freigeben.

 

Die Baltischen Staaten warten überdies zum Thema Konvergenz der Direktzahlungen mit einer Initiative zur schrittweisen Angleichung der Zahlungen aus EU-Agrarfonds in gleicher Höhe für alle Mitgliedstaaten auf.

 

Zu den Themen Brexit und den laufenden Mercosur-Verhandlungen hat die EU-Kommission eine Unterrichtung angekündigt.

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