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Übergangsphase für Umstellung der Holzvermarktung in NRW verlängert

NRW verschiebt den Umstellungstermin für die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung um ein Jahr auf Ende 2019. Das teilte Agrar-Staatsekretär Dr. Heinrich Bottermann auf dem Waldbauerntag in Werl mit.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Waldbauerntag am 11. September 2018 in Werl beschäftigte sich mit der Zukunft der Waldbewirtschaftung in NRW. Die brennende Frage war, ob das seit Jahrzehnten praktizierte System der staatlichen Beförsterung und Holzvermarktung für den Privatwald kartell- und beihilferechtskonform umgestellt werden muss bzw. wie diese Umstellung gelingen kann. Dafür standen den Waldbauern der Staatssekretär, Dr. Heinrich Bottermann, und weitere Vertreter des Umweltministeriums Rede und Antwort.



Bottermann bekannte sich klar zur Unterstützung einer eigenverantwortlichen Holzvermarktung und neuer Vermarktungsorganisationen des Privatwaldes. Eine klare Absage erteilte er der kooperativen Holzvermarktung des Landes, aber auch der Bereitstellung von Beihilfen für Privatwaldbesitzer außerhalb Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, fasst der Waldbauernverband NRW zusammen.


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Um das Notwendige auch machbar zu machen, sagte er Zeitkorridore für die Übergangsphase zu. Der angestrebte Umstellungstermin 1.1.2019 für die Beendigung der kooperativen Holzvermarktung wird auf Ende 2019 verschoben, so Bottermann.


In Abhängigkeit von bereits existierenden Holzvermarktungsorganisationen soll der Ausstieg der Regionen unterschiedlich schnell erfolgen. Ende des Jahres 2019 soll eine entsprechende Erlassregelung vorliegen. Die Förderrichtlinien für den Aufbau von Holzvermarktungsorganisationen sollen im Oktober 2018 im Ministerialblatt NRW veröffentlicht werden. Interessenten können sich aber schon jetzt direkt an das Umweltministerium wenden, um Informationen zu erhalten.


Auch bei der Umstellung der Beförsterung sei ein Zeitpuffer vorgesehen. Die Einführung der direkten Förderung der Beförsterungsleistungen soll zwar baldmöglichst in Kraft treten. Allerdings soll bis Ende 2020 parallel auch die indirekte Förderung der Beförsterung weiterlaufen, um den Zusammenschlüssen mehr Zeit für die Umstellung einzuräumen. Mit den Förderrichtlinien für die direkte Förderung kann Ende 2018/Anfang 2019 gerechnet werden.


Der Vorsitzende der Waldbauern in NRW, Dr. Philipp Freiherr Heereman, forderte deutliche Anreize für die direkte Förderung und keine Behinderung von Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen, die sich schon auf den Weg in die Selbständigkeit gemacht haben. „Gut, dass nun eine Anpassungsphase möglich ist, damit auch alle mitmachen können. Gerade in der aktuellen Situation nach Sturm und Dürrephase und der außerordentlichen Borkenkäferplage gilt es, bedachtsam mit den Strukturen umzugehen. Unverständlich erscheint uns daher die angedrohte Klage der Sägeindustrie auf Schadensersatz gegen das Land NRW und ggf. auch gegen die privaten kleinen Waldbesitzer“, so Heereman.



Ein starker Landesbetrieb Wald und Holz NRW ist für Bottermann und Heereman zur Umsetzung der forstpolitischen Ziele erforderlich. Der Landesbetrieb müsse Teil der Lösung und nicht Teil des Problems sein, so Heereman.

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