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FDP fordert Planungssicherheit für Landwirte bei der Pauschalierung der Mehrwertsteuer

Die Bundesregierung will trotz der Kritik der EU-Kommission an der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Landwirte an dem bisherigen Modell von 10,7 Prozent für alle festhalten. Die FDP fürchtet daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Sie fordert zumindest eine Korrektur zu prüfen.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung will trotz der Kritik der EU-Kommission an der Pauschalierung der Umsatzsteuer für Landwirte an dem bisherigen Modell von 10,7 Prozent für alle festhalten. Die FDP fürchtet daher ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Sie fordert zumindest eine Korrektur zu prüfen.


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Die Bundesregierung will an der derzeit geltenden Mehrwertsteuer-Pauschalierung für die Landwirtschaft von 10,7 Prozent festhalten. „Die Bundesregierung plant keine Änderungen an der umsatzsteuerrechtlichen Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe“, schreibt die Parlamentarische Staatsekretärin im Finanzministerium, Christine Lambrecht (SPD), auf eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die top agrar vorliegt. Ähnlich hatten sich auch die Agrarminister von Bund und Ländern Ende April bei der Agrarministerkonferenz geäußert.

 

Die Europäische Kommission hatte Anfang März dieses Jahres ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die derzeit geltende Mehrwertsteuer-Pauschalierung gegen EU-Recht verstoße. Nach Ansicht der Kommission ist die Pauschalierung als Ausnahme gedacht, ausschließlich kleinere und nicht – wie in Deutschland praktiziert - generell alle Betriebe vom Aufwand der Aufzeichnungen zu verschonen. Zudem führe der angewendete Steuersatz von 10,7 Prozent zu ungerechtfertigten Mehreinnahmen von 200 Mio. €/Jahr für die Landwirte, der Satz dürfe lediglich 9,3 Prozent betragen, hatte die EU-Kommission bemängelt.

 

Laut der Antwort des Bundesfinanzministeriums nutzen derzeit rund 66 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe die Umsatzsteuerpauschalierung. Die Regelung geht auf das Jahr 1968 zurück. Gegenüber der Kritik der EU-Kommission will die Bundesregierung nun das Argument der Verwaltungsvereinfachung geltend machen.

 

Das reicht der FDP-Bundestagsfraktion nicht aus. Sie fürchtet, dass die Bundesregierung es mit ihrem Spiel auf Zeit auf ein langwieriges Vertragsverletzungsverfahren ankommen lässt. „Den Landwirten fehlt somit jede Planungssicherheit“, kritisiert der FDP-Agrarsprecher Gero Hocker. Es sei jetzt schon absehbar, dass Banken und Versicherungen den Pauschalierungsvorteil aus ihren Kalkulationen vorerst eliminieren würden, warnt er. Damit könnten die Landwirte ernste Probleme bei einer Kreditvergabe bekommen. „Schöner wäre es gewesen, die Bundesregierung hätte konstruktive Alternativvorschläge unterbreitet, mit denen alle Beteiligten sicher hätten rechnen können“, sagt Hocker.

 

Zumal die EU-Kommission in ihrer Kritik darauf abhebt, dass die Pauschalierung eine Subvention für alle Betriebe darstellt und gerade nicht eine Verwaltungsvereinfachung allein für Kleinbetriebe ist, hält es die FDP für angebracht, eine Klassifizierung der Mehrwertsteuer nach Betriebsgröße zumindest zu überprüfen.

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