Der Brandenburger Landtag verabschiedet hat am 15. November eine Novelle zum Wassergesetz verabschiedet. Die bestehenden Unklarheiten werden damit jedoch nicht ausgeräumt, meint der Bauernverband Brandenburg.
Das Problem: Der Gesetzgeber lässt beispielsweise weiter offen, ob eine Gewässerunterhaltung auch in der Be- und Entwässerung besteht und ob Landwirte bei aktiver Flutung ihrer Flächen im Rahmen des Hochwasserschutzes mit einem Schadensausgleich für entstandene Verluste rechnen können. „Bereits an diesen Punkten wird überdeutlich, dass ein wesentliches Ziel der Gesetzesanpassung – die Schaffung von Rechtsklarheit und Rechtsfrieden – verfehlt wird“, erklärt Henrik Wendorff, Präsident des Landesbauernverbandes Brandenburg.
In der Konsequenz bleiben die lähmenden Konflikte zwischen den verschiedenen Ebenen und den Landwirten, die sich in tausenden Verwaltungsgerichtsverfahren offenbaren, ungelöst und die Gewässerunterhaltung verkommt zunehmend zu einem Flickenteppich.
Wendorff resümiert: „Das Beste am zurückliegenden Novellierungsverfahren war, dass zuvor die betroffenen Landnutzer gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund sowie dem Landeswasserverbandstag die bestehenden Probleme im Detail und mit abgestimmten Lösungsvorschlägen zur Sprache gebracht haben.“
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die jetzt notwendigen Verordnungen zur Konkretisierung des Gesetzes dazu geeignet sind, die bestehenden Konflikte zu lösen. Wenn nicht, ist bereits heute klar, dass eine erneute Novellierung des Wassergesetzes ansteht.