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Bisher rund 5.000 Anträge auf Dürrehilfe

Die Bilanz der staatlichen Dürrehilfen für 2018 zieht sich nun doch weit in den Dezember hinein. Viele Bundesländer haben ihre Antragsfristen verlängert. Von den bundesweit erwarteten 10.000 existenzbedrohten Betrieben sind bisher gut 5.100 Anträge bekannt.

Lesezeit: 5 Minuten

Eigentlich sollten Ende November in den meisten Bundesländern die Fristen zur Beantragung von Dürrehilfen für landwirtschaftliche Betriebe ablaufen. Zahlreiche Bundesländer haben diese aber in den vergangenen Wochen verlängert. Von deutschlandweit rund 10.000 Betrieben, die von der Dürre 2018 in ihrer Existenz betroffen sind, hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei ihrer Bekanntgabe des staatlichen Hilfsprogramms von Bund und Ländern Ende August gesprochen. Eine Bilanz von top agrar aus den acht Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen kommt auf bisher 5.178 gestellte Anträge auf Dürrehilfe.

Der Stand der Dürrehilfen nach Bundesländern im Überblick:

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518 Anträge in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern haben 518 Landwirtschaftsbetriebe, darunter 92 ökologisch wirtschaftende, Anträge auf Dürrehilfe in Höhe von insgesamt 42 Mio. € gestellt. Das teilte das Agrarministerium in Schwerin am Montag mit. Von der Antragssumme sollen 27 Mio. € als Vorschuss ausgezahlt werden. „Wir haben damit gerechnet, dass etwa 10 Prozent der hiesigen landwirtschaftlichen Betriebe einen Antrag auf Dürrehilfe stellen werden. Wir haben knapp 5.000 davon bei uns im Land; unsere Annahmen haben sich damit bestätigt“, resümierte Agrarminister Dr. Till Backhaus. Auch die tatsächliche Antragssumme stimme mit den Prognosen überein. Bis zum Wochenende sollen die ersten 9 Mio. € Dürrehilfe auf den Konten der betroffenen Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern eingehen.

1.800 Anträge in Niedersachsen

In Niedersachsen sind 1.800 Anträge auf Dürrehilfe bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) eingegangen. Diese Zahl gab Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast anlässlich der Kammerversammlung vergangene Woche in Oldenburg bekannt. Es deute sich an, dass die von der Dürre betroffenen Höfe, die einen Antrag gestellt haben, durchschnittlich 21.000 € pro Betrieb bekommen.

751 Anträge in Sachsen-Anhalt

In den Bewilligungsbehörden in Sachsen-Anhalt liegen 751 Anträge auf Dürrehilfe vor. Diese werden derzeit geprüft, über die Abschlagszahlungen entschieden und deren Auszahlung vorbereitet. „Wir gehen davon aus, dass das verfügbare Budget von 51,2 Mio. € ausgereizt wird“, teilt das Agrarministerium in Magdeburg gegenüber top agrar mit.

183 Anträge in Thüringen

Das Thüringer Landwirtschaftsministerium hatte schon Anfang November 185 Anträge von Agrarbetrieben auf Dürrebeihilfe gemeldet. Die Schäden lägen zwischen 5.000 € und 1,1 Mio. € und ergäben in der Summe einen Schaden von 30,7 Mio. €. Bis Ende Dezember diesen Jahres soll ein Großteil der Dürrebeihilfen ausgezahlt sein.

Bisher 800 Anträge in Schleswig-Holstein

Nach Ablauf der regulären Antragsfrist zum 30. November 2018 sind in Schleswig-Holstein bereits rund 800 Anträge auf Dürrehilfe, davon 150 Anträge auf Abschlagszahlung, eingegangen. Da es in Bezug auf das Verhältnis zwischen gewerblichen und landwirtschaftlichen Einkommen eine Unklarheit gab, die mittlerweile ausgeräumt ist, hat das Agrarministerium in Kiel die Antragsfrist auf den 14. Dezember verlängert. Eine erste Bilanz bezüglich der Gesamtzahl der Anträge wird das Ministerium daher erst ein paar Tage nach Ablauf der endgültigen Antragsfrist geben, heißt es gegenüber top agrar aus Kiel. Link zu den Antragsformularen

Bisher 150 Anträge in Hessen

Beim Agrarministerium in Wiesbaden sind bisher 150 Anträge auf Dürrehilfe eingegangen, wie eine Sprecherin gegenüber top agrar mitteilte. Die Landesregierung hatte die Antragsfrist für das Hilfsprogramm allerdings zwischenzeitlich um vier Wochen bis zum 23. Dezember verlängert. Daher stehe derzeit noch nicht fest, wie viele Anträge insgesamt eingehen werden. Ebenso sei unklar, wie viele Betriebe einen Antrag stellen und um welche Gesamtsumme es sich handele. Link zu den Antragsformularen

Bisher 174 Anträge in Sachsen

Auch Sachsen hat die Antragsfrist noch einmal bis zum 10. Dezember 2018 verlängert. Grund waren die erst nachträglich noch verhandelten Erleichterungen bei der Antragstellung für tierhaltende Betriebe. Zuvor mussten Erlöse aus der Tierhaltung auf die dürrebedingten Schäden in der Bodenproduktion angerechnet werden. Das hatte vor allem rinderhaltende Betriebe benachteiligt. Mit Stand 23.11.2018 sind bereits 174 Anträge im Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie eingegangen. Erste Anträge sind in Sachsen bereits abschließend bearbeitet, bewilligt und ausgezahlt, teilt das Ministerium in Dresden gegenüber top agrar mit. Im Durchschnitt ergäbe sich eine Fördersumme von rund 115.005 € pro Betrieb. Link zu den Antragsformularen

Baden-Württemberg prüft noch

In Baden-Württemberg ist die Antragsfrist für die Dürrehilfe am 30. November abgelaufen. „Erste Zahlen werden wir frühestens Mitte Dezember liefern können“, teilt das Agrarministerium in Stuttgart gegenüber top agrar mit.

Frist bis 7.12. in Brandenburg

Das Brandenburger Agrarministerium hat die Antragsfrist für das Bund-Länder-Programm Dürrehilfe vergangene Woche bis zum 7. Dezember 2018 verlängert. Der hohe Zeitdruck ergebe sich daraus, dass der Bund seine Mittel nur 2018 zur Verfügung stellt, hatte sich das Ministerium verteidigt. Link zu den Antragsformularen

Frist bis 20.12. in NRW

In Nordrhein-Westfalen können Anträge auf Dürrehilfe noch bis zum 20. Dezember bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer gestellt werden. Auch hier wurde die Frist einmal verlängert. Rund 800 Betriebe haben sich bisher bei der Landwirtschaftskammer dafür registriert, heißt es in NRW. Link zu den Antragsformularen

Frist bis 19.12. in Bayern

Bayern hat als letztes Bundesland erst vergangene Woche die Antragsfrist für das Bund-Länderprogramm gestartet. Dort können Landwirte nun noch bis zum 19. Dezember Anträge einreichen. Grund für die Verzögerung ist das eigene bayerische Dürre-Programm, welches den Futterzukauf in diesem Jahr bezuschusst. Dieses hatten die Behörden in der Abwicklung dem Bund-Länderprogramm vorgezogen. Fehlende Unterlagen können noch bis Ende März 2019 nachgereicht werden. Link zu den Antragsformularen

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