Ferkelkastration: Landet die Fristverlängerung noch vor dem Vermittlungsausschuss?
Die Verlängerung der Frist für die betäubungslose Ferkelkastration könnte noch vor dem Vermittlungsausschuss landen. Das hat der Agrarausschuss des Bundesrates heute beschlossen. Doch das Szenario ist mit vielen Unsicherheiten behaftet.
Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur längeren Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates ausgesprochen. Das heutige Umlaufverfahren ergab eine knappe Mehrheit für den von Berlin gestellten Antrag, die vom Bundestag beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes aufzuheben.
Dass es zu einem Vermittlungsverfahren kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Während in den Fachausschüssen jedes Land eine Stimme hat, werden die Länderstimmen bei Plenarabstimmungen je nach Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet. Danach kämen die Länder Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die im Ausschuss für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben, nächste Woche im Plenum nicht auf die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.
Weil zudem im Plenum anders als im Ausschuss nicht das Ressortprinzip gilt, sondern die jeweiligen Landesregierungen abstimmen, ist zu erwarten, dass sich eine Reihe von Ländern im Plenum enthalten werden, die noch im Ausschuss mit Ja gestimmt haben. Ohnehin hätte ein Vermittlungsverfahren wohl lediglich aufschiebende Wirkung, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist und der Bundestag ein Votum des Vermittlungsausschusses zurückweisen würde.
Ebenfalls geringe Erfolgsaussichten hat eine vom Agrarausschuss empfohlene Entschließung. Darin werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fristverlängerung geltend gemacht und eine Verschiebung um zwei Jahre als deutlich zu lang kritisiert. Zudem wird gefordert, die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in eine „überzeugende, verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ einzubeziehen.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur längeren Übergangsfrist für die betäubungslose Ferkelkastration hat sich der Agrarausschuss des Bundesrates ausgesprochen. Das heutige Umlaufverfahren ergab eine knappe Mehrheit für den von Berlin gestellten Antrag, die vom Bundestag beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes aufzuheben.
Dass es zu einem Vermittlungsverfahren kommt, ist allerdings unwahrscheinlich. Während in den Fachausschüssen jedes Land eine Stimme hat, werden die Länderstimmen bei Plenarabstimmungen je nach Einwohnerzahl unterschiedlich gewichtet. Danach kämen die Länder Berlin, Hamburg, Bremen, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein, die im Ausschuss für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gestimmt haben, nächste Woche im Plenum nicht auf die erforderliche Mehrheit von 35 Stimmen.
Weil zudem im Plenum anders als im Ausschuss nicht das Ressortprinzip gilt, sondern die jeweiligen Landesregierungen abstimmen, ist zu erwarten, dass sich eine Reihe von Ländern im Plenum enthalten werden, die noch im Ausschuss mit Ja gestimmt haben. Ohnehin hätte ein Vermittlungsverfahren wohl lediglich aufschiebende Wirkung, weil das Gesetz nicht zustimmungspflichtig ist und der Bundestag ein Votum des Vermittlungsausschusses zurückweisen würde.
Ebenfalls geringe Erfolgsaussichten hat eine vom Agrarausschuss empfohlene Entschließung. Darin werden verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Fristverlängerung geltend gemacht und eine Verschiebung um zwei Jahre als deutlich zu lang kritisiert. Zudem wird gefordert, die Sauenhaltung und Ferkelaufzucht in eine „überzeugende, verbindliche staatliche Tierhaltungskennzeichnung“ einzubeziehen.