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Mehrgefahrenversicherung: Was sie kostet, was sie leistet

Hagel, Sturm, Starkregen, Frost, Trockenheit – gegen diese Risiken können Sie sich versichern. Bernd Edeler, Bezirksdirektor der Vereinigten Hagel in Münster, beantwortet die wichtigsten Fragen zum Versicherungsschutz und wie ein Schaden abgewickelt werden kann.

Lesezeit: 5 Minuten

Die Mehrgefahrenversicherung deckt neben Hagel auch die Risiken Sturm, Starkregen und Frost ab. Gerade Sturm und Starkregen treten vermehrt im norddeutschen Raum auf und verursachen hohe Schäden, insbesondere bei Mais und Kartoffeln, erklärt Bernd Edeler von der Vereinigten Hagel in Münster. Und das soll künftig noch häufiger vorkommen, weil die Luft klimabedingt wärmer wird und sich die darin enthaltene Energie entlädt.

Über eine Indexversicherung bestehe zudem die Möglichkeit, Trockenschäden an landwirtschaftlichen Kulturen abzusichern. Doch eine solche Versicherung ist bislang sehr teuer (etwa 3 % bis 10 % Beitrag der Versicherungssumme je nach Boden und Lage der Flächen). „In diesem Fall bekommen Sie nicht den tatsächlich auf dem Feld entstandenen Schaden ersetzt. Vielmehr wird gezahlt, wenn z.B. länger als 30 Tage kein Regen fällt und Ertragsausfälle zu erwarten sind. Regnet es am 29. Tag, erhalten Sie nichts, auch wenn die Pflanzen geschädigt sind“, so Edeler.

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Bei Hagel zahlt die Versicherung, wenn mindestens 8 % des Bestandes geschädigt sind. Für einen Sturmschaden muss mindestens Windstärke 8 vorliegen. „Am stärksten gefährdet ist hoch wachsender Mais, er knickt bei Sturm um oder die Pflanzen werden aus der Erde gerissen.“

Starkregen liegt laut dem Versicherungsfachmann vor, wenn mehr als 50 l/m2 innerhalb von 24 Stunden niedergehen. Gefährdet sind vor allem Kartoffeln im frühen Stadium, wenn die Dämme frei gespült oder zugeschlämmt werden. „Aber auch kurz vor der Ernte kann starker Regen große Schäden verursachen, wenn die Dämme freigespült werden, so dass die Kartoffeln durch Lichteinwirkung grün werden. Und beim Gemüseanbau sind insbesondere die Möhren durch Starkregen gefährdet, die Möhrenköpfe sind ein bekanntes Schadbild.“

Durch Frost bedroht sind laut Edeler insbesondere Winterraps, Erdbeeren und alle Obstkulturen. Kahl- und Wechselfröste im Februar/März verursachen beim Raps Auswinterungsschäden. Interessierte Landwirte könnten dazu im Schadenfall eine Pauschale (etwa 15 bis 45 % der Versicherungssumme) wählen.

Wer legt die Versicherungssumme fest?

Jeder Landwirt kann frei wählen, ob er jede Kultur separat z.B. nur gegen Hagel oder auch umfassend über eine Mehrgefahrenversicherung absichern will. Einschränkung: Man muss sämtliche Flächen einer Fruchtart versichern, z.B. alle Maisflächen, auch entfernte Pachtflächen.

Dazu der Bezirksdirektor: „Jeder Landwirt legt selbst oder nach Rücksprache mit dem Berater die Versicherungssummen für die Feldfrüchte im Anbauverzeichnis fest. Zumeist wird der erwartete Ertrag mit dem Marktpreis multipliziert. Für Weizen, Gerste, Roggen und Raps liegen die Versicherungssummen im Schnitt bei 1.000 bis 1.600 Euro/ha. Für Sonderkulturen, etwa Erdbeeren, Spargel oder anderes Gemüse, werden z.T. wesentlich höhere Versicherungssummen abgeschlossen.“ Der Fachmann rät, dass jeder Bauer grundsätzlich überlegen müsse, wie viel Entschädigung er von der Versicherung benötigt, um im Schadenfall weiter sicher wirtschaften zu können.

Ab wann sind Feldfrüchte versichert?

Bei einigen Kulturen beginnt die Deckung ab der Aussaat und endet spätestens mit der Ernte. Der Versicherungsschutz gegen Hagel, Sturm und Starkregen ist wirksam ab dem Tag nach Vertragsabschluss. Einschränkung: Bei Zuckerrüben und Kartoffeln sind Frostschäden frühestens ab 1. Mai versichert. In der Regel ist der Ernteverlust versichert. D. h. der Schätzer ermittelt, wie viel Prozent der mengenmäßigen Ernte auf dem jeweiligen Schlag verloren ist. Je nach Kultur können auch die Inhaltsstoffe und Qualitätsschäden eingeschlossen oder durch Zusatzvereinbarungen mitversichert sein. So sind beispielsweise der Zuckerertragsverlust bei Rüben oder der Stärkeverlust bei Stärkekartoffeln eingeschlossen.

Ertragsausfallversicherungen für Grünland gibt es übrigens nicht.

Was tun im Schadenfall?

Betroffene Landwirte müssen einen Schaden zeitnah, am besten sofort, der Versicherung per Telefon, Fax oder Email melden. Wichtig ist laut Edeler, dass man sich den Schaden zuvor selbst angeschaut hat, und nicht auf Zuruf von Dritten reagiert. Die Versicherung schickt dann einen Sachverständigen. „Er sollte in Ihrem Beisein den Schaden auf dem Acker feststellen. Der Experte bestimmt die Anzahl an Pflanzen (Knickungen, Brüche, Ährenverluste, Kolbenverluste) und ermittelt so den Schädigungsgrad“, erklärt der Berater weiter. Der Schaden wird in Prozent der festgestellten Versicherungssumme berechnet.

Je nach Kultur, Schadbild und Zeitpunkt des Schadens werden die Felder einmal oder mehrmals bis kurz vor der Ernte begutachtet. Liegt die Schadenquote unter 8 %, geht man leer aus. Ist der Schaden höher oder wurde er endgültig festgestellt, überweist die Versicherung das Geld ohne Abzüge.

Für wen lohnt sich eine Mehrgefahrenversicherung?

Das muss jeder auf Basis seiner betrieblichen Gegebenheiten selbst entscheiden, so Edeler. Spezialisierte Ackerbaubetriebe, die viel Fläche gepachtet haben und hohes Risiko fahren, können seiner Meinung nach am wenigsten auf den Schutz verzichten. Ähnlich sieht er es für Höfe, die viel Mais für die Tiere oder eine Biogasanlage benötigen. Wer dagegen ein Kapitalpolster hat und Verluste selbst auffangen oder durch Futterreserven ausgleichen kann, könnte eher auf den Schutz verzichten.

Anbieter

Neben der Vereinigten Hagel bieten die Allianz (früher Münchener/Magdeburger), die bayerische Versicherungskammer, Mecklenburger und die VGH in Hannover die Hagel- und Mehrgefahrenversicherung an. Dazu kommen kleine Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit. Die Gesellschaften bieten in der Regel Verträge mit ein- bis fünfjähriger Laufzeit an, wobei es Rabatte gibt (bei dreijähriger Laufzeit etwa 10 %). Prämie sparen können Landwirte, indem sie einen Selbstbehalt beim Versicherungsschutz von z.B. 1 bis 5 % der Versicherungssumme vereinbaren. In diesem Fall zahlt der Landwirt die kleinen Schäden aus eigener Tasche.

Das ganze Interview mit Bernd Edeler lesen Sie im top agrar-Spezial "Hagel, Sturm, Dürre - Ursachen und Folgen aktueller Wetterrisiken", das der top agrar 12/2018 sowie dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben beilag.

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