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Windklausel: Schlappe für BVVG perfekt

Nun steht es fest: Der BGH hat entschieden, dass die „Windkraftklausel“ in den Verträgen der BVVG unwirksam ist. Wie bereits in top agrar 9/2018 aus der mündlichen Verhandlung berichtet, sollten betroffene Grundstückseigentümer damit bereits an die BVVG gezahlte Gelder zurück fordern.

Lesezeit: 1 Minuten

Nun steht es fest: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die „Windkraftklausel“ in den Verträgen der Bodenverwaltungs und – verwertungs GmbH (BVVG) unwirksam ist. Wie bereits in top agrar 9/2018 aus der mündlichen Verhandlung berichtet, sollten betroffene Grundstückseigentümer damit bereits an die BVVG gezahlte Gelder zurück fordern.


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Für die BVVG stehen Millionen Euro an Rückzahlungen an. Die Richter entschieden, dass bei einem verbilligten Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen nach dem Ausgleichsleistungsgesetz die BVVG in den Kaufverträgen nicht hätte festschreiben dürfen, dass sie große Teile der Gelder abschöpfen darf, die der Betreiber von Windkraftanlagen für die Gestattung von Windkrafträdern auf seinen landwirtschaftlichen Flächen erhält. Ebenso wenig hat die BVVG ein Rückkaufrecht. (Az.: V ZR 12/17)

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