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Solaranlage: Nachbarn dürfen nicht geblendet werden

Als Besitzer von Photovoltaik-Anlagen müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachbar auf seinem Grundstück durch Ihre Module nicht geblendet wird. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG).

Lesezeit: 1 Minuten

Als Besitzer von Photovoltaik-Anlagen müssen Sie dafür sorgen, dass Ihr Nachbar auf seinem Grundstück durch Ihre Module nicht geblendet wird. Zu diesem Urteil kommt das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG).

Ein Grundstückseigentümer fühlte sich erheblich durch die Photovoltaik-Anlagen (PV) auf dem Dach seines Nachbarn eingeschränkt und klagte. Der eigens vom OLG bestellte Sachverständiger bestätigte, dass der Kläger durch blendendes, reflektierendes Sonnenlicht in einem nicht hinnehmbaren Maß in der Nutzung seines Grundstückes eingeschränkt ist.

In erster Instanz hatte das Landesgericht Duisburg die Klage noch abgewiesen. Das Gericht argumentierte, dass die Produktion von Solarstrom politisch gewollt sei, weshalb der Nachbar die Nachteile akzeptieren müsse.

Der Senat legte das Gesetz hingegen anders aus. Zwar fördere der Gesetzgeber Solaranlagen im Sinne des EEG, jedoch führe dies nicht zu einer uneingeschränkten Duldungspflicht. Es käme viel mehr auf die Einzelfallprüfung und den Grad der Beeinträchtigung für die Nachbarschaft an. 

 

Für den Besitzer der PV-Anlage bedeutet das Urteil, dass er verpflichtet ist, das reflektierende Sonnenlicht durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren (OLG Düsseldorf |I-9 U 35/17).

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