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Beratungen zur neuen EU-Ökoverordnung sind Hürdenlauf

Unschärfe bei den Rechtsbegriffen und ungeklärte Fragen bereiten Branchenakteuren, Kontrolleuren und den deutschen Ländervertretern mit Blick auf die Ausgestaltung der neuen EU-Ökoverordnung Unmut. Das hat eine Diskussionsveranstaltung zu dem Thema deutlich gemacht, die im Rahmen der Biofach in Nürnberg stattfand.

Lesezeit: 3 Minuten

Unschärfe bei den Rechtsbegriffen und ungeklärte Fragen bereiten Branchenakteuren, Kontrolleuren und den deutschen Ländervertretern mit Blick auf die Ausgestaltung der neuen EU-Ökoverordnung Unmut. Das hat eine Diskussionsveranstaltung zu dem Thema deutlich gemacht, die im Rahmen der Biofach am vergangenen Donnerstag in Nürnberg stattfand.


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Insbesondere die laut Revision jetzt auch von Seiten der Produktion zu treffenden Vorsorgemaßnahmen und das neu eingeführte Konzept der Integrität stellen laut Dr. Georg Eckert vom Bundesverband der Kontrollstellen Herausforderungen bei der Konkretisierung dar. Der Kontrolleur warf die Frage auf, was als angemessene Maßnahme zu werten sei und ob Biobetriebe künftig Abstandsflächen zu konventionellen Höfen einrichten müssten. Hier sei dringend eine Präzisierung nötig, da es sonst keine Rechtssicherheit geben könne.


Auf einen klaren Rahmen des Ökorechts für die Bundesländer drängte der Leiter des Referats Ökologischer Landbau im Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Martin Lies. Insbesondere beim Thema Verbrauchertäuschung und Uneindeutigkeit des Ökostatus müssten im Zweifelsfall gerichtsfeste Entscheidungen getroffen werden können. Dazu fehle im Moment noch eine klare Rechtsprechung. Auf dem Weg zu „konkreten und sachgerechten Lösungen“ müssten noch „sehr intensive Diskussionen“ geführt werden, so der Ministerialbeamte.


Zustimmung bekamen Lies und Eckert von Bioland-Präsident Jan Plagge. Klarheit über Möglichkeiten zum Schutz vor Abdrift und Umwelteinflüssen kann es seiner Ansicht nach nur durch Landkarten zur Pflanzenschutzmittelkontamination geben. Diese lieferten dann Aufschluss darüber, welche Stoffe sich auf den konventionellen und Bioäckern befänden, wie weit sie abdrifteten und wie hoch die Umweltbelastung insgesamt sei.


Zufrieden mit der bisher erreichten Arbeit an der Ökoverordnung und optimistisch zur weiteren Umsetzung zeigte sich indes die Leiterin des Referats Ökologischer Landbau im Bundeslandwirtschaftsministerium, Elisabeth Bünder. EU-Kommissionsvertreter Nicolas Vernet erinnerte daran, dass es sich bei der Verordnung um einen hart erarbeiteten Kompromiss handele. Er rief alle Beteiligten dazu auf, sich weiter aktiv an der Ausgestaltung zu beteiligen.

 

Entwertung der Ökokontrolle


Als weitere Herausforderung bei der Umsetzung der überarbeiteten Ökoverordnung benannte BioCert-Kontrolleur Eckert den Import. Schwierigkeiten werde die Definition von Feldern mit sich bringen, in denen Compliance möglich sei, also die EU-Ökomaßstäbe auf Drittländer angewendet werden könnten. Das zeige sich schon bei der Frage, wie es um die Herkunft und die Qualität von Betriebsmitteln bestellt sein müsse oder wem in den Ländern die Kontrolle obliege. Abgesehen davon sei oft unklar, welche Stellen äquivalente Rollen zu den EU-Behörden einnähmen.


Fortlaufende Entwicklungen der landwirtschaftlichen Voraussetzungen in den Ursprungsländern machten außerdem eine permanente Revision der Äquivalenzabkommen unabdingbar, betonte Eckert. Sorgen bereite den Kontrolleuren innerhalb der EU auch die vorgesehene Möglichkeit einer „nicht physischen Kontrolle“ der Ökobetriebe. „Wie soll es machbar sein, einen Betrieb aus dem Büro zu kontrollieren? Ist das machbar, ohne den Eindruck zu vermitteln, dass das Kontrollverfahren nur noch bürokratisiert wird?“, wandte sich Eckert an den EU-Vertreter Vernet und warnte vor einer schleichenden Entwertung der Ökokontrolle.

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