Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Maisaussaat Erster Schnitt 2024 Rapspreis

News

Abgeordnete fordern Pflichtkennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt die Forderung nach einer einheitlichen Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Danach müssten alle vegetarischen und veganen Produkte mit einem "V-Label" etikettiert werden. Die Petition geht nun an das Europäische Parlament.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Petitionsausschuss des Bundestages unterstützt die Forderung nach einer einheitlichen Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte. Danach müssten alle vegetarischen und veganen Produkte mit einem "V-Label" etikettiert werden. Die Petition geht nun an das Europäische Parlament.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Die Abgeordneten des Petitionsausschuss des Bundestages haben in dieser Woche einstimmig beschlossen, eine Petition zur Kennzeichnung vegetarischer und veganer Produkte dem Europäischen Parlament zuzuleiten. In der Petition wird gefordert, alle vegetarischen und veganen Produkte müssten mit einem "V-Label" etikettiert werden, damit sie von den Verbrauchern leichter erkannt werden können. Zur Begründung führt der Petent an, viele Produkte würden "auf den ersten Blick" vegetarisch oder vegan erscheinen. In der Zutatenliste auf der Rückseite seien teilweise jedoch tierische Inhaltsstoffe aufgeführt.


In der Begründung zu seiner Beschlussempfehlung weist der Petitionsausschuss daraufhin, dass das allgemeine Lebensmittelkennzeichnungsrecht auf europäischer Ebene durch die sogenannte Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) harmonisiert sei. Dies habe zur Folge, dass eine anderweitige Kennzeichnungspflicht von Lebensmitteln EU-rechtlich nicht zulässig sei. Wie der Ausschuss weiter schreibt, sind vorverpackte Lebensmittel - entsprechend der LMIV - grundsätzlich mit einem Verzeichnis zu versehen, in dem alle Zutaten "in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils" aufgeführt sind. Unter dem Begriff "Zutat" seien dabei alle bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendeten Stoffe zu verstehen, die unverändert oder verändert im Enderzeugnis vorhanden sind. Dies gelte auch für als Zutat verwendete Stoffe tierischen Ursprungs.


Nach derzeitiger Rechtslage, so heißt es in der Beschlussempfehlung weiter, handle es sich bei der Deklaration eines Lebensmittels als vegan beziehungsweise vegetarisch um die Bereitstellung freiwilliger Informationen. Die Bundesregierung habe auf Nachfrage mitgeteilt, dass die gewünschte Pflichtkennzeichnung wegen der Vielfalt freiwilliger Informationsbereitstellung nicht erforderlich sei. Aus Regierungssicht hätte dies einen großen Aufwand für die Unternehmen zur Folge und würde eine überflüssige Information für die Mehrzahl der Bevölkerung darstellen, "die kein Interesse an diesen Informationen hat".


Der Petitionsausschuss hat gleichwohl Verständnis für den Wunsch nach diesbezüglicher Kennzeichnung, schreiben die Abgeordneten in der Beschlussempfehlung. "Da eine Abweichung von den EU-rechtlichen Regelungen nicht zulässig ist, empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten", heißt es dort.

Die Redaktion empfiehlt

top + Top informiert in die Maisaussaat starten

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.