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Biogas

Flexdeckel: Wieder Planungssicherheit für flexible Biogasanlagen

Das Energiesammelgesetz löst die Bremse bei der Flexibilisierung von Biogasanlagen, begrüßt das Netzwerk Flexperten.

Lesezeit: 2 Minuten

Am vergangenen Freitag wurde das Energiesammelgesetz im Bundestag verabschiedet. Die Änderung bringt einen klaren Planungshorizont für Biogasanlagenbetreiber, die ihre Anlage flexibilisieren wollen. „Denn auch ein rascherer Anstieg der Zubauzahlen kann nicht zu einem plötzlichen Förderende führen“, sagt Uwe Welteke-Fabricius vom Netzwerk Flexperten. Betreiber von Biogas- und Biomethan-BHKW könnten ab jetzt neue Flexibilisierungsprojekte planen und ihre Anlagen damit schon heute auf den mittelfristigen Bedarf im Strommarkt umstellen. Auch Projekte der Wärmeversorgung aus Biogas bekämen einen neuen Horizont.

Die Begrenzung des Zubaus von flexibler Leistung aus dem EEG 2017, der „Flexdeckel“, wird zwar auf 1.000 MW abgesenkt. Der Anspruch auf die Flexprämie endet aber nun erst nach sechzehn Monaten. „Nach aktueller Hochrechnung wird dieser Deckel im Juni 2019 erreicht. Die darauf folgende Karenzzeit reicht dann bis Ende September 2020“, rechnet Welteke-Fabricius vor.

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Betreiber erhöhen Leistung deutlich

Ebenfalls erfreulich aus seiner Sicht: In der Karenzzeit kann ein beliebig hoher Leistungzubau erfolgen. Im dritten Quartal 2018 haben weniger als die Hälfte der Betreiber ihre Anlagenleistung verdoppelt. „Der Leistungszubau in Projekten mit mindestens 200 % Zubau stieg erstmals auf über ein Drittel an. Zum Vergleich: Bis 2017 lag der Mittelwert noch bei 7,5 %“, berichtet er.

Kritisch aus seiner Sicht: Es wurde keine Verbesserung für Standorte erreicht, die zu früh, zu klein, oder nur formal die Flexprämie beansprucht haben, aber geeignet wären, in einem zweiten Schritt konsequent zu flexibilisieren. Dafür muss das Stauchungsmodell „OptiFlex“ für Frühflexibilisierer politisch noch erarbeitet werden. Das werde das zentrale Ziel der Flexperten für die anstehende EEG-Reform 2019, stellt er in Aussicht.

Biogas ist wichtig und kostengünstig

Die Branche müsse der Politik verständlich machen, dass der Beitrag von Strom aus Biogas zur Versorgungssicherheit nach dem Kohleausstieg wichtig und kostengünstig ist. Dafür müssten Biogasanlagen gesellschaftlich wieder salonfähig werden. Mehr noch: Der Ausbau des Anlagenbestandes müsse wieder aufgenommen werden – auch mit Biomasse aus der Landwirtschaft. „Bei Biogas sollen die Bürgen nicht länger an Maiswüste und Lebensmittelverschwendung denken, sondern an Bienenweiden, Blumenwiesen und saubere Luft“, betont er. Die Nutzen sind vielfältig genug, denn Biogas könne Lösungen zu vielen Problemen bieten: Bioabfallverwertung, Wärmewende, Grundwasserschutz, Bodenverbesserung und natürlichen Düngemitteln.

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