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Nach Fertigstellung: OVG Lüneburg widerruft Baugenehmigung für Hähnchenstall

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 4.9.2018 (1 ME 65/18) einen nach erteilter Genehmigung gebauten Hähnchenmaststall für knapp 30.000 Tiere in Gemeinde Großenkneten die Zulassung wieder entzogen. Geklagt hatten der NABU Niedersachsen und ein ortsansässiges Bündnis.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 4.9.2018 (1 ME 65/18) einen nach erteilter Genehmigung gebauten Hähnchenmaststall für knapp 30.000 Tiere in Gemeinde Großenkneten die Zulassung wieder entzogen. Geklagt hatten der NABU Niedersachsen und ein ortsansässiges Bündnis.

 

Die Tierschützer sowie das Bündnis Mensch-Umwelt-Tier (Bündnis MUT) hatten bereits im Jahr 2017 vor dem VG Oldenburg einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Baugenehmigung eingereicht, erklärt dazu der NABU. Diesen Antrag hat das VG Oldenburg mit Beschluss vom 13.4.2018 (4 B 5444/17) zurückgewiesen. So dass mit der Errichtung der Mastanlage im Mai 2017 begonnen wurde.

 

Der NABU hatte neben Verstößen gegen das FFH- und Tierschutzrecht gerügt, dass eine gewerbliche Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB deshalb von vornherein ausscheide, weil innerhalb des Gemeindegebietes Gewerbe- und Industriegebiete verfügbar seien, in denen der gewerbliche Mastbetrieb untergebracht werden könnte.

 

Nach Zurückweisung des Eilantrages durch das VG Oldenburg hat der NABU Niedersachsen Beschwerde beim OVG Niedersachsen eingereicht. Das OVG Niedersachsen hat mit seiner jüngsten Entscheidung nun bestätigt und klargestellt, dass allein die vom Vorhaben hervorgerufene Bodenversiegelung bereits zu einer Beeinträchtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege und damit zur Unzulässigkeit des Vorhabens führt, so der NABU weiter.

 

Müssen Behörden umdenken?

 

Mit großem Interesse verfolgt man in den Behörden den Fall. Das Bauamt der Gemeinde Großenkneten hatte den Stallbau als Planungsbehörde begleitet. Wie ein Mitarbeiter gegenüber top agrar sagte, schaue das Amt nun mit Spannung zum Kreis Oldenburg als Genehmigungsbehörde, wie es weitergeht. Fest stehe, dass sich das Bauamt die Begründungen genau ansehen werde und dementsprechend die Planungsverfahren in künftigen Fällen anpassen müsse. Zudem sprach der Planer davon, dass weiterhin ein Verfahren vor dem VG Oldenburg zu dem Hähnchenstall anhängig sei und man dies erst abwarten müsse.

 

Beim Kreis selbst hieß es auf Anfrage beim zuständigen Abteilungsleiter, das Haus sammele erst alle Presse-Anfragen und werde später nach Auswertung des Urteils eine Stellungnahme veröffentlichen. Verständlich, denn auch andere Kreise dürften aufgeregt nach Oldenburg schauen, wie man dort nun mit dem Dilemma umgeht und wie künftig Ställe genehmigt werden können.

 

Ob der Landwirt seinen Stall rückbauen muss, ob es eine Sondergenehmigung gibt und wer die Kosten trägt, steht noch nicht fest. Wir halten Sie auf dem Laufenden.


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Das OVG teilte später noch mit:


Unter dem genannten Aktenzeichen 1 ME 65/18 hat der 1. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts mit Beschluss vom 4.9.2018 auf die Beschwerde des NABU einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 13. April 2018 (dortiges Az. 4 B 5444/17) geändert.


Der 1. Senat hat die aufschiebende Wirkung der noch anhängigen Klage des NABU gegen die Baugenehmigung des Landkreises Oldenburg für einen Hähnchenmaststall auf einem Außenbereichsgrundstück in der Gemeinde Großenkneten angeordnet, weil Standortalternativen für das Vorhaben hätten geprüft werden müssen.


Dies bedeutet, dass der im Verfahren beigeladene Betreiber die Hähnchenmastanlage bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg im Klageverfahren nicht weiter bauen oder nutzen darf. Ob die erteilte Baugenehmigung bzw. Nachtragsgenehmigungen letztlich aufzuheben sein werden, ist damit aber noch nicht entschieden, sondern wird abschließend erst im Klageverfahren beurteilt.

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