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2. Ausschreibungstermin: Bürgerenergie weiter vorn

Die Bundesnetzagentur hat gestern die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde für Windenergie an Land bekannt gegeben. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist auf 4,29 ct/kWh gesunken.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesnetzagentur hat gestern die Zuschläge der zweiten Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. August 2017 erteilt. Auch bei der zweiten Ausschreibungsrunde gab es einen starken Wettbewerb. Der durchschnittliche Zuschlagswert ist im Vergleich zur ersten Runde um über einen Cent pro Kilowattstunde gesunken.

Die Ergebnisse im Einzelnen:

  • Die Ausschreibung war deutlich überzeichnet, abgegeben wurden 281 Gebote mit einem Volumen von 2.927 Megawatt.
  • Die Bundesnetzagentur hat im aktuellen Ausschreibungsverfahren 67 Geboten mit einem Gebotsumfang von 1.013 Megawatt einen Zuschlag erteilt.
  • Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,28 ct/kWh. Der höchste Gebotswert, der noch einen Zuschlag erhalten konnte, beträgt 4,29 ct/kWh.
  • Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen, da das zulässige Zuschlagsvolumen von 322 Megawatt nicht erreicht wurde.
  • Ein hoher Anteil der Zuschläge konzentriert sich in dieser Gebotsrunde auf den Osten Deutschlands. Wie bereits bei den Ausschreibungen für Solaranlagen zeigt dies, dass neben dem Angebot auch Aspekte wie Flächenverfügbarkeit bei der Projektentwicklung eine Rolle spielt.
  • Mit 84 Prozent der eingereichten Gebotsmenge waren Bürgerenergiegesellschaften auch bei dieser Ausschreibung besonders stark vertreten. Im Ergebnis entfallen 90 Prozent der Zuschläge (60 Zuschläge), bzw. 95 Prozent des Zuschlagsvolumens auf Bürgerenergiegesellschaften. Der Zuschlagswert der Bürgerenergiegesellschaften wird nach dem Einheitspreisverfahren ermittelt und beträgt 4,29 ct/kWh. Bei allen anderen Bietern wird der Zuschlag zum individuell gebotenen Wert erteilt (Gebotspreisverfahren).

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