Der Mitgliederrat der Molkereigenossenschaft FrieslandCampina hat dem Vorschlag für ausgewogenes Milchmengenwachstum zugestimmt. So soll es jetzt und in Zukunft zu einem Gleichgewicht zwischen dem Rohmilchangebot und der Nachfrage aus dem Markt kommen. Dazu ist eine Änderung in der Milchgeldordnung nötig, die der neuen Strategie von FrieslandCampina mit Markt- und Nachhaltigkeitsfokus entspricht, berichtet die Molkerei in einer Mitteilung.
Ausgewogenes Wachstum liegt vor, wenn das Gesamtangebot an Rohmilch der Mitglieder gleich schnell wächst wie die Nachfrage aus dem Markt. Der Wachstumsspielraum der Milcherzeuger hängt dabei von der Wachstumsrate des Marktes ab. Diese legt das Unternehmen auf Grundlage von Prognosen für das künftige weltweite Wachstum jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren fest.
Für die Jahre 2019 und 2020 hat FrieslandCampina die marktgerechte Wachstumsrate von 1,5 ermittelt. Darüber hinaus entsteht für die Mitglieder Wachstumsspielraum durch Betriebe, die aus der Produktion aussteigen, die Genossenschaft verlassen oder ihre zugewiesene Bezugsmenge nicht ausschöpfen.
Abzug von 10 ct/kg
Wenn die Milchmenge der Mitglieder das marktgerechte Wachstum übersteigt, gilt für die einzelnen Milchviehbetriebe, deren Wachstum die ihnen zugewiesene Bezugsmenge übersteigt, ein Abzug von 10 Cent pro Kilogramm Milch für die zusätzlich gelieferte Rohmilch.
Für besondere Milchströme (Milch mit bestimmten Mehrwerten) kann die Molkerei nach eigener Aussage von der marktgerechten Wachstumsrate abweichen, wenn die Nachfrage stärker ist als das Rohmilchangebot.
„Im vergangenen Jahr haben die Mitglieder der Molkereigenossenschaft oft miteinander gesprochen und über das Gleichgewicht zwischen dem Rohmilchangebot und der Nachfrage aus dem Markt eingehend diskutiert. Der Mitgliederrat hat dem Vorschlag für ausgewogenes Wachstum zugestimmt. Dadurch kann das Unternehmen sich besser auf den einträglichen Absatz von Milchproduktion einstellen und den einzelnen Milchviehbetrieben wird eine ausgewogene Betriebsentwicklung ermöglicht“, sagt der Vorstandsvorsitzende der Molkereigenossenschaft FrieslandCampina, Frans Keurentjes.
Die Änderung der Milchgeldordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die Mitglieder haben die Änderung im Laufe diesen Jahres diskutiert, teilweise gab es heftige Kritik.