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Ergebnisse der Sozialwahl 2017 bei der SVLFG

Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Ergebnisse der Sozialwahl für die Vertreterversammlung der SVLFG veröffentlicht. Gewählt wurde ausschließlich in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA).

Lesezeit: 4 Minuten

Der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat die Ergebnisse der Sozialwahl für die Vertreterversammlung der SVLFG veröffentlicht. Gewählt wurde ausschließlich in der Gruppe der Selbstständigen ohne fremde Arbeitskräfte (SofA). In den Gruppen der versicherten Arbeitnehmer und Arbeitgeber fanden sogenannte Friedenswahlen statt, da jeweils nur eine Liste vorlag.

 

In der SofA-Gruppe bewarben sich elf Listen mit folgendem Ergebnis um die 20 Sitze in der Vertreterversammlung:


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Die sechs regionalen Listen der Bauernverbände, die eine Listenverbindung eingegangen sind, konnten 14 der 20 Sitze gewinnen.

 

Die Sozialwahlen sind die Grundlage der Selbstverwaltung in der eigenständigen Sozialversicherung für Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft. Die Selbstverwaltung besteht aus Vertreterversammlung (60 Mitglieder) und Vorstand (15 Mitglieder). Die ehrenamtlichen Mitglieder bestimmen die Geschicke der SVLFG. Die neue Vertreterversammlung ist für 6 Jahre gewählt und kommt erstmalig in diesem Oktober zusammen und wählt den Vorstand der SVLFG. Als Versichertenparlament beschließt sie u.a. die Satzung der SVLFG, stellt den Haushaltsplan fest und beschließt die Unfallverhütungsvorschriften.


Freie Liste Eickmeyer ist drin

 

Die Freie Liste Eickmeyer wird mit einem Sitz in der neuen Vertreterversammlung der SVLFG vertreten sein. Als eine von elf konkurrierenden Vorschlagslisten hat die Freie Liste Eickmeyer 5,1 Prozent der knapp 118.000 für gültig erklärten abgegebenen Stimmen erhalten. Auf sie entfällt damit einer der 20 neu zu besetzenden Sitze im Parlament der SVLFG.

 

„Der Einsatz hat sich gelohnt“, freut sich der Spitzenkandidat Heinrich Eickmeyer aus Leopoldshöhe in Ostwestfalen über den Zuspruch bei den Wahlberechtigten. „Jetzt gilt es, unsere Anliegen zur Stärkung der kleineren und mittleren Betriebe in der Land- und Forstwirtschaft in den Gremien der SVLFG einzubringen und ihnen Gehör zu verschaffen“, ergänzt Eickmeyer, der auch Sprecher des bundesweiten Arbeitskreises zur Abschaffung der Hofabgabeklausel ist.

 

Deutliche Kritik äußert der Landwirt am Sozialwahlrecht und an der Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl. „Der Wahlausschuss der SVLFG hatte unsere Liste nicht zugelassen. Das mussten wir durch ein Beschwerdeverfahren korrigieren“, erinnert Eickmeyer. Zudem hat er als Listenvertreter ein gerichtliches Eilverfahren dagegen geführt, dass etwa eine halbe Million bei der SVLFG rentenversicherte Rentnerinnen und Rentner nicht zur Wahl zugelassen worden sind.


„Wir prüfen, ob wir Klage für ein Hauptsacheverfahren einreichen“, so Eickmeyer. Schließlich habe das Landessozialgericht Darmstadt die Rechtsauffassung der Freien Liste als nachvollziehbar bezeichnet. Die Entscheidung fiel trotzdem gegen den Antrag aus, weil im Eilverfahren besondere Voraussetzungen an ein Eingreifen des Gerichts in eine laufende Wahl vorliegen müssen.


Jagdvertreter auch dabei


Als Vertreter der Jagdliste zieht zudem Dr. Hans-Heinrich Jordan in die Vertreterversammlung ein. "Wir können die Interessen der Jagdrevierinhaber in der SVLFG sehr viel besser vertreten, wenn wir selbst mitreden können", sagte Dr. Jordan.


Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Bayerische Jagdverband (BJV) hatten gemeinsam eine Liste aufgestellt und so für eine bessere Vertretung der Jagdinteressen in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft gekämpft. Die Liste wurde allerdings nicht als gemeinsame "Liste Jagd" der beiden Verbände zugelassen, sondern nur als "Freie Liste".


Die Kritik, die es bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen gegeben hatte, ist nach wie vor nicht verstummt, teilt der DJV weiter mit. Viele Wahlberechtigte hätten bis zuletzt keine Wahlunterlagen bekommen und konnten daher nicht wählen. Das Verfahren zur Erteilung des Wahlausweises hat nach Aussage von Dr. Jordan viele Mitglieder von Pächtergemeinschaften benachteiligt.


"Das ganze, aufwändige Verfahren hat nicht zum besseren Verständnis der SVLFG in der Jägerschaft beigetragen und hat in beiden Verbänden erhebliche Kräfte gebunden", sagte BJV-Präsident Prof. Dr. Jürgen Vocke. Dennoch wollten DJV und BJV die Chance zur Zusammenarbeit nutzen und die Interessen der Jägerschaft beherzt wahrnehmen, so Jägervertreter Dr. Jordan. Die Jagdverbände prüfen die ihnen gemeldeten Fälle von Unregelmäßigkeiten und werden anschließend über eine mögliche Anfechtung der Wahl entscheiden.

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