Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble hat den Plänen seines Ressortkollegen Christian Schmidt zur ländlichen Entwicklungsförderung einen gehörigen Dämpfer erteilt. In einem Schreiben an Schmidt spricht sich der Finanzminister strikt dagegen aus, im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung (BULE) Kleinunternehmen auf dem Land zu fördern.
Damit ist klar, dass die in diesem Jahr zu Verfügung stehenden BULE-Mittel von 55 Mio Euro bei weitem nicht ausgeschöpft werden. Ursprünglich wollte das Agrarressort die vom Haushaltsausschuss gewährten zusätzlichen 30 Mio Euro als Einstieg in die Wirtschaftsförderung ländlicher Räume nutzen.
Schäuble begründet seine Absage mit den bereits bestehenden Fördermöglichkeiten der Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sowie „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Mit der GRW verfügten Bund und Länder über ein bewährtes Instrument zur Förderung von strukturschwachen Regionen. Mit der in dieser Legislaturperiode beschlossenen Weiterentwicklung der GAK könnten Maßnahmen in nicht-landwirtschaftliche Kleinstbetriebe gefördert werden, wenn besondere Anstrengungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge erforderlich seien. Für eine darüber hinausgehende Erweiterung der Gemeinschaftsaufgaben gebe es kein politisches Mandat, stellt Schäuble klar.
Ausdrücklich betont der Finanzminister die Notwendigkeit einer besseren Koordinierung der Gemeinschaftsaufgaben als Voraussetzung für einen „effektiven und effizienten Mitteleinsatz im Rahmen der bestehenden Förderinstrumentarien“. Keinesfalls dürften hingegen mögliche Erwartungshaltungen der Länder hinsichtlich einer Ausweitung des finanziellen Bundesengagements außerhalb der bestehenden Gemeinschaftsaufgaben befördert werden, warnt Schäuble.
Blaupause für künftige Förderung
Die Aufstockung der BULE-Mittel im Bundeshaushalt 2017 hatte die Koalition als großen Erfolg ihrer ländlichen Entwicklungspolitik gefeiert. Die zusätzlichen Mittel sollten im Rahmen eines neuen Fördermoduls „Aktionsprogramm ländliche Wirtschaft und Infrastruktur“ verausgabt werden und Kleinbetrieben in strukturschwachen Regionen zugutekommen.
Daraus wird nun nichts. Die vorgesehenen 30 Mio Euro dürften damit in diesem Jahr nicht zu Auszahlung kommen. Demgegenüber läuft die Förderung in den anderen BULE-Bereichen den Angaben zufolge gut. Dies gilt für das BULE-Programm „500 LandInitiativen“ zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen und den ehrenamtlichen Engagements im Dorf ebenso wie für „LandKultur“.
Für das neu aufgelegte Programm zur Unterstützung von innovativen kulturellen Angeboten in ländlichen Regionen sind bislang rund 900 Förderanträge im Bundeslandwirtschaftsministerium eingegangen. Auf gute Resonanz stößt zudem das Programm „LandDigital“, mit dem innovative Lösungen für digitale Anwendungen auf dem Land gefördert werden. Die Zahl der Anträge in diesem Jahr beläuft sich derzeit auf rund 200. Das Bundesprogramm war 2015 eingeführt worden. Minister Schmidt sieht BULE als „Blaupause für eine künftige Förderung ländlicher Räume“.