Anfang Dezember haben die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II), der Governance-Verordnung und der Energieeffizienz-Richtlinie zugestimmt. Der Fachverband Biogas begrüßt das in der RED II festgeschriebene Ziel, bis 2030 den Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 32 Prozent zu steigern. Generell bemängelt der Verband das Fehlen verbindlicher nationaler Unterziele für die Mitgliedstaaten.
Speziell im Verkehrssektor ist noch viel Luft nach oben. „Ein Anteil von 14 Prozent an regenerativen Kraftstoffen bis 2030 ist nicht sehr ambitioniert", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez. Wegen der Mehrfachanrechnung für erneuerbare Energien bliebe das tatsächlichen Produktionsniveau weiterhin viel zu niedrig, der Treibhausgasausstoß würde damit kaum gesenkt. „Damit sind die Vorgaben des Pariser Klimaabkommens nicht zu erreichen“, befürchtet da Costa Gomez.
Grundsätzlich müsse man angesichts der Vorverhandlungen aber zufrieden sein, dass es überhaupt ein Sektorziel für den Verkehr gäbe und dass erstmals verbindliche Unterquoten für Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen festgelegt wurden. „Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müssten diese aber noch angehoben werden“, fordert da Costa Gomez.
Neue Anforderungen an Biogasanlagen
Für Biogasanlagen sind die Anforderungen an die Treibhausgasminimierung in der RED II gestiegen. Erstmals müssen auch Neuanlagen zur Strom- und Wärmeproduktion Einsparungen nachweisen. Der Fachverband Biogas begrüßt grundsätzlich Anforderungen an den Nachweis von Nachhaltigkeitskriterien, fordert aber auch eine rasche Klärung der nach wie vor ungelösten methodischen Fragen sowie Standardwerte für verschiedene Einsatzstoffe, ohne die der Berechnungsaufwand sehr hoch ist.
In der Landwirtschaft sollten künftig auch die bereits im Greening aufgenommene Durchwachsene Silphie und Honigpflanzen als fortschrittliche Substrate mit in den Anhang IX der Richtlinie aufgenommen werden, fordert der Fachverband. Damit würden europäische Regelungen besser harmonisiert. Zudem würde es die Biodiversität auf den Feldern erhöhen und es könnten wertvolle Habitate für Bienen, andere Insekten und Kleinlebewesen geschaffen werden. Der Fachverband Biogas will sich dafür einsetzen, dass bei der Überarbeitung des Anhangs diese Pflanzen mit auf die Liste gesetzt werden.
Positive Wirkung der Güllevergärung anerkannt
Die Methodik der Treibhausgasbilanzierung bei Gülle wurde in der RED II auf den neuesten Stand gebracht und die vermiedenen Gülleemissionen durch die Vergärung bestätigt. „Dadurch wird endlich anerkannt, dass Biogasanlagen mit der Vergärung von Gülle einen signifikanten Beitrag zur Treibhausgasreduzierung leisten“, erklärt der Hauptgeschäftsführer. Auch für Mais gibt es einen neuen Standardwert. Leider fehle dieser immer noch für den Anbau von Gras, Zuckerrüben oder Ganzpflanzensilage.
„Alles in allem bietet die RED II Chancen und Herausforderungen für den Biogassektor“, fasst da Costa Gomez zusammen. Mit Blick auf die dramatische Entwicklung beim Klimawandel sei sie aber leider nicht ehrgeizig genug.