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Umweltschützer machen Stimmung gegen Ersatzmittel für Neonikotinoide

Das Verbot der Neonikotinoide stellt Landwirtschaft und Hersteller vor große Herausforderungen, sind die Mittel doch nicht ohne weiteres zu ersetzen. In Kürze sollen jedoch die Wirkstoffe Cyantraniliprol, Sulfoxaflor und Flupyradifuron zugelassen werden, was Umweltschützer verhindern wollen.

Lesezeit: 3 Minuten

Das Verbot der Neonikotinoide stellt Landwirtschaft und Hersteller vor große Herausforderungen, sind die Mittel doch nicht ohne weiteres zu ersetzen. In Kürze sollen jedoch die Wirkstoffe Cyantraniliprol, Sulfoxaflor und Flupyradifuron zugelassen werden, was Umweltschützer verhindern wollen.


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Der Naturschutzverein Umweltinstitut München etwa spricht von einer „erheblichen Gefahr nicht nur für Honigbienen, sondern auch für wildlebende Insekten wie Schmetterlinge und Hummeln“. Die Mittel wirkten systemisch. „Einmal in der Pflanze, verteilen sie sich überall vom Stängel bis zur Blüte und vergiften auch das Wasser, das die Pflanzen über ihre Blätter abgeben“, heißt es. Und beim Wirkstoff Sulfoxaflor habe die EFSA festgestellt, dass bei bestimmten Anwendungen ein hohes Risiko für Honigbienen und Langzeitrisiken für kleine pflanzenfressende Säugetiere entstehe.


Die Wirkung des von Bayer entwickelten Flupyradifurons untersuchten zwei Forscherinnen der Universität Würzburg und kamen zu folgendem Ergebnis laut Greenpeace zu dem Schluss, dass nicht tödliche Dosen von Flupyradifuron nach einmaliger Verabreichung an sammelnden Honigbienen deren Geschmackswahrnehmung sowie das Lernen und Gedächtnis negativ beeinflussen würden. Der Wirkmechanismus der beiden Stoffe sei mit dem der im April 2018 verbotenen Neonicotinoide identisch, so die Kritiker.


Bei dem dritten Wirkstoff, Cyantraniliprol, ist die Lage aus Sicht von Greenpeace „noch bedenklicher“. „Das Pflanzenschutzmittel bringen Bauern in Deutschland schon jetzt auf ihre Felder aus, ohne dass es offiziell zugelassen ist. Möglich machen das zwei Schlupflöcher: Zum einen darf Deutschland mit dem Wirkstoff behandeltes Saatgut aus anderen EU-Ländern importieren, in denen er bereits zugelassen ist. Zum anderen kann das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eigenständig Notfallzulassungen erteilen, ohne sich mit anderen Behörden absprechen zu müssen“, schreibt die Umweltschutzorganisation in ihrem Magazin.


Für einen Zeitraum von 120 Tagen dürfe das Mittel beim Anbau von Zwiebeln, Radieschen, Wirsing, Brokkoli, Wein, Kirschen, Pflaumen, Zwetschgen, Mirabellen, Renekloden, Johannis-, Stachel- und Heidelbeeren zur Schädlingsbekämpfung eingesetzt werden. Das BVL schreibt in diesen Notfallzulassungen aber auch: „Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft.“


Um neue Pflanzenschutzmittel dauerhaft zuzulassen, müsse das BVL sich mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung, dem Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen und dem Umweltbundesamt einigen, so Greenpeace weiter. Informationen über gestellte Anträge und laufende Verfahren sowie deren Antragsteller sehe das BVL jedoch als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse an – und verweigere die Auskunft.


Für Sulfoxaflor liegen drei Zulassungsanträge vor, für Flupyradifuron fünf und für Cyantraniliprol sieben. Das Umweltinstitut München und Campact haben Informationen, dass der Wirkstoff Flupyradifuron schon diesen August zugelassen werden könnte.

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