Seit dem 1. August 2017 gilt die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Darin wird die gesetzlich vorgeschriebene Größe der Gärsaftbehälter unter Einbeziehung der anteiligen Niederschlagsmenge der größten Silokammer zuzüglich der Rangierplatte definiert.
Dadurch erhöhen sich die benötigten Lagerkapazitäten der Gärsaftbehälter um ein Vielfaches. Eine Nachrüstung der bestehenden Lagerbehälter ist in den meisten Fällen erforderlich. Als Richtwert kann angesetzt werden, dass die neuen Anforderungen – abhängig von der mittleren monatlichen Niederschlagsmenge – das acht- bis zehnfache der bisherigen Lagerkapazitäten betragen.
Böck bietet Gärsaftbehälter von 35 – 300 m³ aus glasfaserverstärkten Kunststoff (GFK) an, der eine entsprechende Zulassung durch das DIBt besitzt und somit die Anforderungen gemäß AwSV erfüllt. Damit entfällt die wasserrechtliche Eignungsfeststellung nach§ 63 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), schreibt das Unternehmen.
Die Böck Gärsaftbehälter sind mit einer Leckage-Überwachung und einer mechanischen Füllstandsanzeige ausgestattet. Sie werden individuell angefertigt und oberirdisch aufgestellt. Damit fallen keine aufwendigen Erdarbeiten an. Der bisherige Gärsaftbehälter dient als Zwischenspeicher.
Der Gärsaftbehälter wird schlüsselfertig durch eine Fachfirma komplett an einem Tag geliefert und montiert. Nach der Montage erfolgt die Abnahme durch den TÜV.
Die wesentlichen Vorteile fasst der Hersteller so zusammen:
- durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zugelassen gemäß AwSV
- Lieferung und Montage innerhalb von einem Tag durch eine zertifizierte Fachfirma
- keine aufwendigen Erdarbeiten notwendig
- schnelles und einfaches Genehmigungsverfahren (TÜV-Einzelabnahme)
- geringer Platzbedarf und kostengünstige Lösung
- attraktive Finanzierungsmöglichkeiten