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Energielabel jetzt auch für Holzheizungen

Ab dem 1. April 2017 gibt es auch für Holzheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen das EU-Energieeffizienzlabel.

Lesezeit: 2 Minuten

Hersteller und Händler müssen ab dem 1. April auch Holzheizungen wie Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen mit einem EU-Energieeffizienzlabel versehen. Es zeigt an, wie der Energieverbrauch eingestuft wird, erklärt das Deutsche Pelletinstitut (DEPI). Auch in der Werbung müssen Händler auf die Energieeffizienz hinweisen. Es gibt allerdings eine Übergangsfrist mit Ausnahmen bis zum 1. Juli 2017. Pelletkaminöfen und andere Holzöfen werden erst ab Januar 2018 mit dem Energielabel versehen.


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Das Energielabel kennen Verbraucher schon seit langem von Elektrogeräten wie Kühlschränken und Staubsaugern. Es soll nun auch mehr Transparenz über den Energieverbrauch von Holzheizungen herstellen. Öl- und Gasheizungen erhalten das Etikett bereits seit September 2015.


Die Skala der Energieeffizienzklasse reicht bei Holzheizungen von A++ bis G, ab dem 26. September 2019 von A+++ bis D. Per Ampelfarbe wird die Klasse kenntlich gemacht: Je grüner, desto besser. Pelletkessel werden in der Regel mit A+ bewertet, Pelletbrennwertkessel mit A++. Auch Pelletkaminöfen werden ab 2018 ein A++ erhalten, so das DEPI. Verbundanlagen aus einem Pelletkessel und Solarkollektoren erreichen bis zu A+++. Damit fallen Pelletheizungen durchgängig in eine bessere Energieeffizienzklasse als neue Öl- und Gasheizungen, die in der Regel in Klasse A eingestuft werden.


Verbraucher können anhand des Labels jedoch nur Unterschiede in der Energieeffizienz verschiedener Heizungstypen, nicht aber zwischen Geräten desselben Typs verschiedener Hersteller feststellen. Auch zu den Emissionen und den CO2-Einsparungen einer Heizanlage macht das Label keine Angaben. „Das Energielabel reicht als Entscheidungshilfe für die Kunden nicht aus“, betont Jens Dörschel, Fachreferent des Deutschen Pelletinstituts (DEPI). „Es sagt nichts über die zu erwartenden Heizkosten aus. Diese müssen die Verbraucher weiterhin auf Basis des Energieverbrauchs des Gebäudes und der Brennstoffpreise abschätzen“, so Dörschel weiter.

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