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Klimaschutz in NRW: Rolle rückwärts bei der Energiewende?

Die neue Landesregierung will u.a. die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien und die Privilegierung von neuen Windenergieanlagen abschaffen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die neue Landesregierung will Nordrhein-Westfalen als Energieland Nummer eins stärken, um führendes Industrieland auch für energieintensive Industrien zu bleiben. Bezahlbare Energiepreise und Versorgungssicherheit sollten zukünftig wieder gleichranging mit den Zielen des Klimaschutzes sein, heißt es in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP.


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Dabei werde die Bedeutung der erneuerbaren Energien und Speichertechnologien schrittweise zunehmen. Christdemokraten und Freie Demokraten begrüßen das Klimaschutzabkommen von Paris und bekennen sich zu dem Ziel, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts weitgehend treibhausgasneutral wirtschaften soll. Schwarz-gelb setzt dabei auf den EU-Zertifikatehandel als Klimaschutzmaßnahme und will das Landes-Klimaschutzgesetz von Regelungen befreien, die über die Ziele und Maßnahmen der Europäischen Union hinausgehen.


Der Wärmemarkt biete mit Abstand die größten, mit vertretbarem Mittelaufwand zu erreichenden Potentiale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen. Er benötigt dringend weitere Innovationsschübe. Als Lösung sieht die neue Landesregierung eine effiziente Wärmeversorgung aus Kraft-Wärme-Kopplung und industrieller Abwärme.


Bei der Energiewende soll es einen energiepolitischen Neustart geben, um diese sicherer, kostengünstiger und ökologisch nachhaltiger zu gestalten. Dazu soll die privilegierte Netzeinspeisung des Stroms aus erneuerbaren Energieträgern für Neuanlagen enden und die Preisbildung für jeden Anbieter wieder am Strommarkt möglich werden. Auch soll die Kopplung von Großabnehmern und die Einspeisung von erneuerbaren Energien verbessert und zukunftsgerichtete Lösungen wie etwa Demand Side Management, virtuelle Kraftwerke oder „power to x“ vorangebracht werden.


Mit der allgemeinen Marktentwicklung hin zu dezentralen und klimafreundlichen Energielösungen verliere die EEG-Förderung (aktuell ca. 25 Milliarden Euro Subventionen pro Jahr) ihre Bedeutung. Deshalb wolle Schwarz-Gelb die „Subventionierung von Neuanlagen schnellstmöglich beenden“. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll technologieoffen und im Rahmen des energiepolitischen Zieldreiecks vorangetrieben werden. Planwirtschaftliche Ausbaupfade für erneuerbare Energien werde Schwarz-Gelb nicht festsetzen. Hocheffiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen (KWK) will die Landesregierung als wesentliches Element für den erfolgreichen Neustart der Energiewende unterstützen.


Beim Ausbau der Windenergie will die neue Landesregierung eine Abstandsregelung von 1.500 Metern zu reinen und allgemeinen Wohngebieten umsetzen. Die Verpflichtung im Landesentwicklungsplan zur Ausweisung von Windvorrangzonen werde ebenso wie die Privilegierung der Windenergieerzeugung im Wald aufgehoben. Auch will die Landesregierung das Baurecht ändern und die Abschaffung der baurechtlichen Privilegierung von neuen Windenergieanlagen vorantreiben. Außerdem will die Koalition die Windpotenzialstudien zu immissionsschutz-, erdbebensicherheits- und naturschutzbezogenen Planungsgrundlagen für Windstandorte in Nordrhein-Westfalen weiterentwickeln und diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen, um „insbesondere für Bürgerenergieprojekte die Umstellung der EEG-Förderung auf Aus- schreibungsverfahren zu erleichtern.“


Fossile Strom- und Wärmeerzeugung auf Basis von Braunkohle, Steinkohle und Erdgas werde als Brückentechnologie noch auf absehbare Zeit unverzichtbar sein, bis erneuerbare Energien in Verbindung mit Speichertechnologien in der Lage sein werden, Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe jederzeit sicher und bezahlbar mit Energie zu versorgen. Braunkohle sei der einzige heimische Rohstoff, der wettbewerbsfähig ist und zudem einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Gleichwohl seien die fossilen Energieträger in der Pflicht, die steigenden Anforderungen des Gesundheits-, Umwelt- und Klimaschutzes zu erfüllen.

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